Kautionsversicherung

RV Gewährleistungsbürgschaft als zuverlässiger Partner

Eine Gewährleistungsbürgschaft dient der Absicherung der Mängelansprüche des Auftraggebers in Werkverträgen. Laut Gesetzbuch haftet der Auftragnehmer für Mängel bei der Leistungsübergabe (§ 434 Abs. 1 BGB) und für die Kosten einer Nachbesserung, falls innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängelerscheinungen auftreten (§ 439 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 437 Abs. 1 BGB). Da dabei sehr hohe Kosten entstehen können, möchten die Kunden ihre Ansprüche zusätzlich durch eine Bürgschaft absichern lassen. Wenn auch Sie Ihrem Kunden eine Bürgschaft vorweisen möchten, ist die RV Gewährleistungsbürgschaft eine passende Lösung. Kontaktieren Sie unsere Spezialisten für ein unverbindliches Angebot.

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Ein Bürgschaftsabschluss bei Versicherern häufig sinnvoll

Der Abschluss der RV Gewährleistungsbürgschaft ist wie die Zusammenarbeit mit jedem Versicherungsunternehmen in Bürgschaftsfragen sehr zu empfehlen. Prinzipiell könnte sich Ihr Vertragspartner auch über Bareinbehalte Sicherheiten verschaffen. In diesem Fall würde er 3-5 Prozent der Rechnungssumme einbehalten, bis der Zeitraum der Gewährleistung abgelaufen ist. Sie sollten unbedingt eine Bürgschaft anstreben, da Sie durch diese Regelung sofort auf die gesamte Rechnungssumme zugreifen können und nicht Gefahr laufen, bei Insolvenz des Kunden Rechnungsanteile abschreiben zu müssen. Ein Bürgschaftsabschluss kann sowohl über Kredite bei Banken als auch bei Versicherern erfolgen. Wir raten Ihnen ausdrücklich zu einer Versicherungslösung, wie der RV Gewährleistungsbürgschaft, da Sie von vielen Vorteilen profitieren und alle Vorzüge einer Bürgschaft nutzen können:

  • Häufig erhalten Sie Bürgschaften ohne oder gegen geringe Sicherheiten (je nach Bonitätsindex)
  • Viele Versicherungen können unkompliziert online beantragt werden
  • Kurzfristiger Abschluss ist möglich, da auf umfangreiche Risikoprüfungen verzichtet wird

Unsere Experten analysieren Ihre individuelle Unternehmenssituation und errechnen anhand der vorliegenden Daten ein unverbindliches Angebot.

Seit zwei Jahrzehnten beraten wir unsere Partner in Bürgschaftsfragen und können auf viele erfolgreiche Abschlüsse zurückblicken. Gerne prüfen wir auch Ihre Anfrage unabhängig und ohne Kosten für Ihr Unternehmen. Fordern Sie eine Angebotsberechnung über den folgenden Kontaktlink an!

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