Kautionsversicherung

Gewährleistungsbürgschaft Hinterlegung als Kundenschutz

In Branchen wie dem Baugewerbe geht es nicht selten um Rechnungssummen mit sehr hohem Volumen. Geschützt wird der Kunde durch die vertragliche Sachmängelhaftung, die eine mängelfreie Leistungsübergabe (§ 434 Abs. 1 BGB) bzw. eine nachträgliche Verbesserung (§ 439 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 437 Abs. 1 BGB) durch den Auftragnehmer sicherstellt. Zusätzliche Sicherheit schafft eine Gewährleistungsbürgschaft Hinterlegung, die die aus den Paragraphen resultierenden Pflichten abdeckt. Kooperieren Sie mit unseren Experten, um ein passendes Bürgschaftsangebot zu finden.

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Sicherheitseinbehalte mit Nachteilen verbunden

Die Gewährleistungsbürgschaft Hinterlegung ist die Alternativlösung zu Sicherheitseinbehalten durch den Auftraggeber. Bei diesen zahlt der Kunden nicht den gesamten Rechnungsbetrag aus, sondern leistet die zumeist ausstehenden 5 % erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist (gem. § 634a BGB 5 Jahre). Sie sollten sich daher aus vielen Gründen für eine Bürgschaftsvereinbarung entscheiden:

  • Ihre Zahlungsfähigkeit verbessert sich, da Ihnen sofort die vollständigen Rechnungssummen bereit stehen
  • Erhöhte Transparenz Ihrer Unternehmenssituation bei Finanzentscheidungen
  • Ergänzende Risikominimierung für Sie (Stichwort Insolvenz des Auftraggebers)

Falls auch Sie – als Auftragnehmer – die Hinterlegung einer Gewährleistungsbürgschaft als vorteilhafte Lösung erkennen und diese vollziehen möchten, sind Banken und Versicherungsunternehmen die richtigen Ansprechpartner. Damit Sie sämtliche Vorzüge nutzen können, empfehlen unsere erfahrenen Experten Ihnen eindeutig eine Versicherungslösung. Diese lassen sich häufig zeitnah und unkompliziert abschließen und erfordern eine geringere Hinterlegung von Sicherheiten. Auf diese Weise bleiben Sie finanziell flexibel.

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