Kautionsversicherung
Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern
Die meisten Auftraggeber wünschen beim Abschluss eines Werkvertrages eine Gewährleistungsbürgschaft. Diese basiert auf der gesetzlichen Sachmängelhaftung, die sowohl eine fehlerfreie Leistungsübergabe (§ 434 Abs. 1 BGB) als auch eine Nachbesserung bei Sachmängeln über einen bestimmten Zeitraum (§ 439 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 437 Abs. 1 BGB) umfasst. Eine Bürgschaft dient als Risikoreduzierung, da der Bürge die Kosten aus der Haftung übernimmt, falls Sie als Auftragnehmer nicht mehr zahlungsfähig sind. Bei der Sonderform Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern kann der Gläubiger nach schriftlicher Erklärung, dass der Schuldner seinen Pflichten nicht nachkommt, eine sofortige Auszahlung erwirken. Ein Einwand kann erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Auch für Sie als ausführendes Unternehmen ist die Bürgschaft vorteilhaft. Unsere Experten stehen Ihnen mit Informationen zur Seite und führen unabhängige Konditionsvergleiche durch.
Bevorzugung von Bürgschaften sinnvoll
Die Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern stellt eine Alternativlösung zu einem sog. Bareinbehalt durch den Kunden dar. Bei diesem werden zunächst z.B. fünf Prozent des Gesamtrechnungsbetrages vom Kunden zurückgehalten und erst ausgezahlt, wenn die Frist für die Gewährleistung, die je nach Vertragsverhältnis 4 bis 5 Jahre betragen kann, abgelaufen ist. Neben diesem offensichtlichen finanziellen Nachteil des Sicherheitseinbehalts ist das Eingehen einer Bürgschaft aus mehreren Gründen zu bevorzugen:
- Ihre Flexibilität steigt, da Ihnen sofort bei Werkübergabe die gesamten finanziellen Mittel zur Verfügung stehen
- Ihre finanzielle Situation wird transparenter und erleichtert die Planungen
- Die Bürgschaft wirkt sich risikominimierend für Sie aus, da Sie vor dem Verlust des Sicherheitseinbehalts bei Insolvenz Ihres Kunden geschützt sind
Unabhängig davon, ob Sie eine Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern oder eine Bürgschaft ohne diese Zusatzklausel abschließen möchten, stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung. Da eine Aval-Kreditaufnahme bei Banken nicht selten mit hohen Sicherheitsforderungen verbunden ist, sprechen sich unsere Experten für eine Versicherungslösung aus, damit Sie sämtliche Bürgschaftsvorzüge ausschöpfen können: Eine Bürgschaftsversicherung ist zu geringeren Sicherheiten und ohne umfangreiche Risikoberechnungen unkompliziert abzuschließen.
Unsere Versicherungsexperten stehen mit allen Anbietern in Kontakt und prüfen gerne Ihr Anliegen persönlich und neutral. Unsere erfahrenen Mitarbeiter finden eine auf Sie zugeschnittene Lösung. Erreichen Sie uns über den Kontaktbutton, um einen Anbietervergleich kostenfrei zu erhalten!