Einbruch-/Diebstahl-/Raubversicherung

Auch in Ihrer Firma können Schäden durch Dritte entstehen. Wenn dies durch Einbruch, Diebstahl oder Raub passiert, können Sie natürlich im ersten Moment den Schaden nicht gegenüber diesen Personen geltend machen, sondern müssen erstmal selber für den Schaden aufkommen. In einem solchen Fall kann der Schaden durch eine Einbruch-/Diebstahl-/Raubversicherung gedeckt werden. Diese Versicherung leistet Ersatz bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub auf dem Firmengelände oder ggf. beim Transport.  Manchmal ist auch der eigene Inhalt in fremden Gebäuden versichert, dies bedarf in der Regel aber einer separaten Vereinbarung. Dabei ist jedoch nur das Eigentum des Unternehmers bzw. des Unternehmens versichert. Gestohlene, beschädigte oder zerstörte Gegenstände wie Geld, Wertgegenstände oder Betriebseinrichtungen fallen dabei in den Versicherungsschutz. Sie ist in der Regel Bestandteil der Firmeninhaltsversicherung.

Wann liegt ein Einbruchdiebstahl vor?

Einbruchdiebstahl besteht dann, wenn sich eine Person gewaltsam Zutritt in die Räume des Unternehmens verschafft, sei es durch Gewalt, falsche Schlüssel oder anderweitige Werkzeuge.

Was ist nicht mitversichert?

Nicht eingeschlossen in den Versicherungsschutz sind einfacher Diebstahl, Schäden, die in Folge des Einbruchs entstehen wie Brand, Explosion oder Leitungswasser (separat abzusichern) oder Schäden die durch Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers vorsätzlich begangen wurden. Regelmäßig ausgeschlossen sind des weiteren Bargeld, Schmuck, Automaten mit Geldeinwurf oder Muster und Modelle diese Positionen können aber separat versichert werden.

Wie teuer ist der Versicherungsschutz?

Die Höhe ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen u.a. der Standort des Unternehmens, die Branche selbst, aber auch die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen.

Gerne können Sie hier Angebote anfordern:

Angebot anfordern

 

 

Versicherung gegen Feuer // Versicherung gegen Leitungswasser // Versicherung gegen Sturm und Hagel // Versicherung gegen Elementarschäden