Übersicht der Firmenversicherungssparten

Für die Absicherung eines Unternehmens gibt es nicht die alles umfassende Versicherung. Vielmehr setzt sich der Versicherungsschutz aus einer Kombination von Versicherungsprodukten zusammen. Entscheidend für diese Kombination sind die Risiken, die für das Unternehmen relevant sind. Sie bestimmen, welche Versicherungen notwendig bzw. sinnvoll sind.

Da unter dem Begriff „Firmenversicherung“ etliche Versicherungssparten mit ihren vielen dazugehörigen Produkten zusammengefasst werden, kann es vor allem in der Informationsphase schnell unübersichtlich werden. Aus diesem Grund finden Sie nachfolgend alle Firmenversicherungen aufgelistet und in ihren wesentlichen Merkmalen erläutert. Per Klick auf den Versicherungsnamen können Sie mehr über die jeweilige Versicherung erfahren.

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Versicherungssparte/KurzinformationAbsicherung gegenLeistungen im Schadenfall

Berufshaftpflichtversicherung


Wird man von Kunden oder Mandanten aufgrund eines Fehlers zur Verantwortung gezogen und hat keine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, haftet man mit seinem kompletten Vermögen. Freiberuflern und Selbstständigen ist eine Berufshaftpflicht daher unbedingt anzuraten; für Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Notare und Steuerberater ist sie ohnehin Pflicht.
  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • ungerechtfertigte Ansprüche
  • Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

Betriebshaftpflichtversicherung


Für Schäden, die ein Unternehmen selbst zu verantworten hat, haftet es unbegrenzt. Da eine Limitierung der Haftung nicht möglich ist, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung de facto obligatorisch.
  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • ungerechtfertigte Ansprüche
  • Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

Betriebsunterbrechungsversicherung


Wird der Betriebsablauf durch einen Schadenfall unterbrochen, kann in diesem Zeitraum kein Gewinn erwirtschaftet werden. Dennoch sind Mieten, Gehälter oder Zinsen zu zahlen. Um liquide zu bleiben, kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen werden. Die Schadenfälle, für welche die Versicherung gelten soll, müssen im Vertrag festgehalten werden.
  • finanzielle Einbußen im Zuge einer Betriebsunterbrechung
  • Übernahme der Kosten für Mieten, Gehälter, Zinsen
  • Entschädigung für Gewinnausfall während der Unterbrechung

Firmenunfallversicherung


Die Firmenunfallversicherung ist auch als Gruppenunfallversicherung bekannt. Erleidet eine angestellte Person im Zuge eines Unfalls einen körperlichen Schaden, ist das finanzielle Risiko, welches daraus für das Unternehmen resultieren kann, abgedeckt. Da die Versicherung oft bereits ab drei Personen in Anspruch genommen werden kann, ist die Firmenunfallversicherung sowohl für große als auch kleine Unternehmen geeignet.
  • Unfälle von Angestellten (weltweit und rund um die Uhr, je nach Bedarf nur Arbeits-, Wege- und Dienstreiseunfälle)
  • alle im Versicherungsvertrag vermerkten Ausgleichszahlungen (z. B. für Krankenhaustagegeld, Bergungen, Invalidität, Tod)

Gebäudeversicherung


Verfügt ein Unternehmen über betrieblich genutzte Gebäude oder vermietet sie, kann es diese im Rahmen einer Gebäudeversicherung vor den Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel schützen. Optional sind zudem Elementarschäden versicherbar. Jede dieser Gefahren kann auch einzeln bedacht werden.
  • Feuer (Brand, Explosion, Blitzschlag)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Leitungsschäden durch Frost)
  • Sturm/Hagel
  • Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck)
  • bei Totalschaden: Übernahme der Kosten für den Wiederaufbau
  • bei Beschädigung: Übernahme der Reparaturkosten
  • Übernahme der Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten
  • Übernahme der Kosten für die Entsorgung von Gebäudeteilen, welche nach einem Schadenfall als Sondermüll gelten

Inhaltsversicherung


Um sämtliche für den Unternehmensablauf notwendige Gegenstände vor Schäden zu schützen, empfiehlt sich eine Inhaltsversicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die technische oder kaufmännische Betriebseinrichtung, um fertige oder halbfertige Produkte, um Vorräte oder Rohmaterialien oder um vorhandene Werkzeuge handelt. So lange der Gegenstand im Versicherungsvertrag vermerkt wurde, kommt ihm der Versicherungsschutz zu.
  • Feuer (einschließlich Verrußungsschäden)
  • Leitungswasser (Durchnässungsschäden)
  • Sturm/Hagel (insbesondere Schäden durch das Eindringen von Regen, z. B. aufgrund von Sturmschäden am Gebäude)
  • Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck)
  • Vandalismus/Einbruchdiebstahl
  • bei Totalschaden: Ersatz des Neuwertes
  • bei Beschädigungen: Übernahme der Reparaturkosten
  • Übernahme der Aufräum-, Abbruch- und gegebenenfalls Entsorgungskosten, sofern versicherte Sachen als Sondermüll gelten
  • Übernahme der Bewegungs- und Schutzkosten (auch dann, wenn unbeschädigtes Inventar während der Aufräumarbeiten zum Schutz separat gelagert werden muss)

KFZ-Versicherung


Besitzt ein Unternehmen ein oder mehrere Fahrzeuge, können diese vom PKW bis zum LKW umfassend gegen Schäden abgesichert werden.
  • innerhalb der Haftpflichtversicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, Nutzungsausfall, Abschleppkosten, Kosten für Sachverständige, Kosten für Heilung, Schmerzensgeld
  • innerhalb der Teilkasko-Versicherung: Brand, Explosion, Sturm/Hagel, Überschwemmung, Zusammenstößen mit Haarwild, Entwendung, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
  • innerhalb der Vollkasko-Versicherung: selbst verschuldete Unfälle, Mut- und Böswilligkeit Fremder
  • innerhalb der Insassenunfallversicherung: finanzielle Risiken bei Invalidität oder Tod im Zuge eines Unfalls
  • innerhalb der Schutzbriefversicherung: Kosten für Unfall- und Pannenhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten
  • innerhalb der Fahrerschutzversicherung: Gleichstellung des unfallverursachenden Fahrers mit dem Opfer und damit Inanspruchnahme aller Leistungen der Haftpflichtversicherung
  • innerhalb der Haftpflichtversicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • innerhalb der Teil- und Vollkasko-Versicherung: Reparaturkosten, Zeit- bzw. Neuwertersatz des Fahrzeuges bei Totalschaden

Kautionsversicherung


Etwa für Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau oder im Baugewerbe ist es oft notwendig, Bürgschaften zu stellen. Darunter fallen die Anzahlungs-, Ausführungs-, Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaft. Im Gegensatz zu einer Bankbürgschaft müssen hier keine oder nur geringe Sicherheiten hinterlegt werden. Außerdem wird die Kreditlinie weniger belastet und der Abschluss ist in der Regel schnell realisierbar.
  • Insolvenzrisiken
  • Erstattung des geforderten Betrages bis zur Maximalhöhe der Bürgschaft

Kreditversicherung


Können Leistungen oder Lieferungen an gewerbliche bzw. private Kunden von diesen nicht bezahlt werden, schützt eine Kreditversicherung vor möglichen Kapitaleinbußen. Meist gilt der Versicherungsschutz weltweit.
  • Verluste wegen unbezahlter Rechnungen
  • Nichtzahlungstatbestände
  • Fabrikationsrisiken
  • Entschädigung bei Forderungsausfall
  • Übernahme der Kosten für Bonitätsprüfungen
  • Übernahme der Fabrikationskosten für Sonderanfertigungen, die nicht abgenommen wurden

Rechtsschutzversicherung


Zum Schutz vor dem finanziellen Risiko, welches ein Rechtsstreit birgt, können Unternehmen und Selbstständige eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist individuell anpassbar durch die starke Gliederung in Teilbereiche, so zum Beispiel: Rechtsschutz für Selbstständige und Firmen, Privatrechtsschutz für Geschäftsführer bzw. Firmeninhaber, Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte, Verkehrsrechtsschutz, Strafrechtsschutz, Forderungsmanagement.
  • Kosten für einen Rechtsstreit
  • Übernahme der Anwaltskosten gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Übernahme der Gerichtskosten einschließlich der Kosten für Sachverständige und Zeugen
  • falls der Versicherte dafür aufkommen muss: Übernahme der Kosten des Prozessträgers

Technische Versicherungen


Technische Versicherungen dienen in erster Linie dazu, entweder verhältnismäßig stark gefährdete oder nur schwer kalkulierbare technische Objekte abzusichern. Oft genutzte Versicherungen in dieser Sparte sind etwa die Bauleistungsversicherung, Maschinenversicherung, Elektronikversicherung oder Photovoltaikversicherung.
  • Beschädigungen oder Totalschäden von technischen Objekten
  • bei Totalschaden: Erstattung des Neuwertes
  • bei Beschädigung: Übernahme der Reparaturkosten

Transportversicherung


Egal wie kurz oder lang der Transportweg ist: Die Gefahren Beschädigung oder Verlust, welchen das Gut ausgesetzt ist, sind stets relevante Größen. Besonders für Handels- und Produktionsbetriebe, die national wie international im Güterverkehrsgeschäft tätig sind, ist eine Transportversicherung mit steigendem Wert der Güter umso empfehlenswerter. Durch eine Reihe von Deckungserweiterungen kann der Standardschutz je nach Bedarf ausgebaut werden.
  • sämtliche Gefahren, denen die Güter während ihres Transportes ausgesetzt sind
  • Erstattung des kompletten Warenwertes
  • Übernahme der Beiträge zur Havarie-Grosse
  • Übernahme der Feststellungs- und Schadenminderungskosten
  • Übernahme aller sonstigen vereinbarten Aufwendungen

Wie die Übersicht zeigt, ist das Spektrum an Firmenversicherungen groß. Hinzu kommt, dass zu jeder Sparte mitunter zahlreiche Produkte mit unterschiedlichen Deckungsvarianten zur Verfügung stehen. Um dennoch den Versicherungsschutz so zu bestimmen, dass sowohl alle relevanten Risiken abgedeckt sind als auch das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt, hat sich ein Versicherungsvergleich bewährt. Gern können Sie uns kontaktieren, falls Sie einen solchen anfordern möchten.

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