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Die Steuerliche Behandlung der Firmenunfallversicherung

Die steuerliche Behandlung einer betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung richtet sich danach, ob der Versicherungsvertrag einen Direktanspruch der versicherten Arbeitnehmer vorsieht oder nicht.

Firmenunfallversicherung mit Direktanspruch

Hat der Arbeitnehmer als versicherte Personen einen vertraglich festgelegten Direktanspruch auf die Versicherungsleistungen, so stellen die Beiträge Arbeitslohn dar und sind dementsprechend zu versteuern. Beträgt der Durchschnittbeitrag über alle versicherten Personen inklusive der Versicherungssteuer (z. Z. 19%) maximal 92,23€, so kann durch den Arbeitgeber eine Pauschalversteuerung von 20% angesetzt werden. Von den 92,23€ werden allerdings nur 80% zur Versteuerung herangezogen, die übrigen 20% sind als Reisenebenkostenersatz steuerfrei.

Die Leistungen aus der betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung sind bei Verträgen mit Direktanspruch steuerfrei. Dies gilt jedoch nicht für die Unfallrente, diese muss im Leistungsfall von dem Arbeitnehmer mit dem Ertragsanteil versteuert werden.

Firmenunfallversicherung ohne Direktanspruch

Hat der Arbeitnehmer als versicherte Person keinen Direktanspruch auf die Versicherungsleistungen, so stellen die Beiträge keinen Arbeitslohn dar und sind demnach nicht zu versteuern. Dies gilt, solange keine Leistungen bezogen werden. Sobald eine Leistung durch den Arbeitnehmer bezogen wird, sind die Beiträge für diesen Arbeitgeber rückwirkend zu versteuern. Die Leistungen aus der Versicherung sind hingegen wie bei Verträgen mit Direktanspruch steuerfrei.

Für die Ermittlung der zu versteuernden Beiträge gilt:

  • Die Ermittlung obliegt dem Arbeitgeber als Versicherungsnehmer.
  • Die Beiträge, die auf den Versicherungsschutz des Arbeitnehmers entfallen, können zur Vereinfachung auf der Grundlage des zuletzt vor Eintritt des Leistungsfalls geleisteten Beitrags und unter Beachtung der Dauer der Beschäftigung hochgerechnet werden.
  • Für die Ermittlung ist der Zeitpunkt der ersten Auszahlung einer Leistung an den Arbeitnehmer maßgebend. Alle bis dahin erbrachten Beiträge sind zu berücksichtigen.

Zu berücksichtigen sind:

  • alle Beiträge, die seit Beginn des Dienstverhältnisses für den Versicherungsschutz des Arbeitnehmers gezahlt wurden.
  • die Beiträge aus allen Verträgen.
  • die Beiträge unabhängig von dem Versicherer (also auch bei Versichererwechsel).
  • die Beiträge unabhängig von etwaigen Unterbrechungen des Versicherungsschutzes.
  • die Beiträge unabhängig von der Versichertengruppe, zu der der Arbeitnehmer zählt.

Nicht zu berücksichtigen sind:

  • Beiträge aus vergangenen Dienstverhältnissen, auch bei Konzernunternehmen.
  • Beiträge, die bereits versteuert wurden (z. B. Beiträge die bei einer früheren Versicherungsleistung bereits berücksichtigt wurden).
  • 20% der Beiträge, diese bleiben als Reisenebenkostenersatz steuerfrei.

Firmenunfallversicherung mit Direktanspruch oder besser ohne?

In steuerlicher Hinsicht sind Verträge ohne Direktanspruch günstiger als Verträge mit Direktanspruch des Arbeitnehmers auf die Versicherungsleistung. Eine Besteuerung geschieht nur im Versicherungsfall, so dass bei Schadenfreiheit gespart werden kann. Zudem ist die Besteuerung allein auf die Beiträge für den Arbeitnehmer begrenzt, der den Unfall erlitten hat.

Im Schadensfall stellt ein Vertrag ohne Direktanspruch für den Arbeitgeber jedoch einen zusätzlichen Aufwand dar. Er ist direkt in die Schadenabwicklung eingebunden, unabhängig davon, ob es sich um einen Arbeits- oder Freizeitunfall handelt. Der Arbeitgeber ist für die Meldung des Versicherungsfalls an den Versicherer zuständig und muss zudem die Beiträge ermitteln, die nach einer Leistung versteuert werden müssen, und muss diese Steuer abführen.

In dem Fall, dass Sie eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung abschließen möchten, empfehlen wir Ihnen, sich von einem unabhängigen Versicherungsexperten und zusätzlich von einem Steuerberater unterstützen zu lassen. Eine erste Orientierung können Sie mithilfe eines Tarifvergleichs gewinnen, den Sie über den Kontaktbutton anfordern können.

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