Verdienstausfallversicherung

Besonders als Freiberufler sind Sie auf tagtägliche Arbeit angewiesen, um Ihr Geld zu verdienen und die Wünsche Ihrer Kunden zu erfüllen. Doch auch Sie können krank werden und im Gegensatz zu einer Erkältung können Sie bei bestimmten Krankheiten auch mehrere Tage oder sogar Wochen ausfallen und Ihre Aufträge nicht erfüllen. Eine Verdienstausfallversicherung soll Sie gegen einen solchen Fall absichern.

Als Berechnungsgrundlage für ein solches Krankentagegeld dient bei selbständigen Gewerbetreibenden für das Bruttoeinkommen der Gewinn vor Steuern, bei Freiberuflern der Umsatz/Betriebseinnahmen und bei Arbeitnehmern die Bruttoeinkünfte abzüglich der Spesen. Der Versicherer kann das vereinbarte Krankentagegeld auch herabsetzen, falls das Einkommen, welches zur Berechnungsgrundlage gedient hat, sinkt. Der umgekehrte Fall bei einer Erhöhung des Nettoeinkommens ist auf Antrag auch möglich.