Umwelthaftpflicht-Modell

Das Umwelthaftpflicht-Modell steckt den Rahmen der Umwelthaftpflichtversicherung . Es regelt, welche Anlagen in die Versicherung eingeschlossen sind. Das Modell enthält fünf Bausteine, die wie folgt beschrieben sind:

  1. Eingeschlossen sind Anlagen, die gemäß §22 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG-Anlagen) beschrieben sind. Das schließt jedoch UmweltHG-Anlagen und Abwasseranlagen aus.
  2. Eingeschlossen sind Anlagen gem. Anhang 1 zum UmweltHG (UmweltHG-Anlagen). Ausgeschlossen sind Abwasseranlagen.
  3. Eingeschlossen sind sonstige deklarierungspflichtige Anlagen, ausgenommen Abwasseranlagen.
  4. Abwasseranlagen und Einwirkungsrisiken
  5. Anlagen gemäß Anhang 2 UmweltHG, Umweltschadenregressrisiko, Umwelthaftpflichtbasisversicherung

Was ist nicht versichert?

Ansprüche wegen Schäden, die durch betriebsbedingte unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Umwelteinwirkungen entstehen, sind nicht mitversichert. Eine Ausnahme besteht in dem Fall, dass der Versicherungsnehmer den Nachweis bringt, dass er zum Zeitpunkt der Umwelteinwirkung nach dem Stand der Technik den Schaden nicht erkennen konnte. Ausgeschlossen aus der Versicherung sind auch Fälle, in denen sich der Versicherungsnehmer bewusst nicht an die notwendigen Verordnungen, Gesetze, Verfügungen oder nach dem Stand der Technik einzuhaltende Richtlinien gehalten hat.