Umwelteinwirkungen – Betriebshaftpflicht

Die Frage, wann eine Umwelthaftpflichtversicherung greift oder wann ein Schaden in die Betriebshaftpflichtversicherung fällt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen vor allem Umwelteinwirkungen. Tritt ein Schaden in Verbindung mit Umwelteinwirkungen auf, ist er aus der Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen.

Das Umwelthaftungsgesetz definiert in § 3 Abs. 1 den Begriff Umwelteinwirkungen folgendermaßen:

„Ein Schaden entsteht durch Umwelteinwirkung, wenn er durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben“


Sollten diese Kriterien zutreffen, kann ein Schaden durch die Umwelthaftpflichtversicherung übernommen werden.