Umwelthaftpflichtversicherung

In die Betriebshaftpflichtversicherung nicht eingeschlossen ist die Absicherung gegen Schäden durch Umwelteinflüsse. Für solche Fälle muss eine separate Umwelthaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Es gibt zwei Varianten der Umwelthaftpflichtversicherung. Die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung im Rahmen des Umwelthaftpflicht-Modells und die Umwelthaftpflicht-Regress.

Die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung versichert Schäden durch Umwelteinflüsse, die nicht von umweltrelevanten Anlagen oder Tätigkeiten solcher Anlagen ausgehen. Solche Anlagen können Wasserbehandlungsanlagen, chemische Produktionsanlagen oder Filteranlagen sein. Solche Anlagen müssen gesondert versichert werden.

Ab wann tritt der Versicherungsfall ein?

Die erste nachprüfbare Feststellung des Schadens durch einen Geschädigten, den Versicherungsnehmer oder einen sonstigen Dritten und nicht das Schadensereignis als solches gelten als Versicherungsfall. Das liegt daran, dass in diesem Fall der Schäden oft eine genaue zeitliche Einordnung des Schadens nicht getroffen werden kann. Manche Schadensverläufe ziehen sich über längere Zeit schleichend hin. Als Beispiel kann man hier das Versickern von gewässerschädlichen Stoffen nennen.

Welche Schäden sind ausgenommen?

Besonders schwere Umweltrisiken fallen nicht in den Rahmen einer Umwelthaftpflichtversicherung. Dazu zählen:

  • Altlasten, die grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen sind
  • Schäden aus der Produkthaftung
  • die so genannte „Klecker-Klausel“ schließt Schäden aus, die durch Verschütten, Abtropfen, Verdampfen oder Ablaufen verursacht werden
  • Ansprüche wegen genetischer Schäden
  • ebenfalls zählen Schäden dazu, die betriebsbedingt notwendig oder unvermeidbar sind oder in Kauf genommen werden.

Es werden also nur Störfälle versichert, nicht aber das betriebliche Umweltrisiko aus dem Normalbetrieb.

 

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