Betriebshaftpflicht für Sicherheits- und Bewachungsgewerbe

Unternehmen aus dem Sicherheits- und Bewachungsgewerbe sind speziellen Haftungsrisiken ausgesetzt und sind gemäß § 34a Gewerbeordnung verpflichtet entsprechenden Versicherungsschutz nachzuweisen. Die Unternehmen haften für bestimmte Schäden, die im Zuge der gewerblichen Tätigkeit geschehen, unbegrenzt. Schadensersatzansprüche können somit unter Umständen sogar die Insolvenz des Sicherheits- oder Bewachungsunternehmens zur Folge haben. In folgenden Fällen haftet das Unternehmen:

  • schuldhaft durch den Unternehmer oder seine Mitarbeiter herbeigeführte Schäden
  • Arbeitsunfälle (wenn ein Sozialversicherungsträger für die Folgekosten Regress nehmen kann)
  • Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht
  • durch den Betrieb herbeigeführte Schäden an der Umwelt

Bedarfsgerechter Versicherungsschutz für Ihre Betriebshaftpflicht

Als Versicherungsmakler kennen wir den besonderen Bedarf der Branche und wissen, dass nur wenige Versicherungsgesellschaften eine Betriebshaftpflichtversicherung anbieten, die die speziellen Risiken des Sicherheits- und Bewachungsgewerbes ausreichend abdeckt. Bei uns können Sie dennoch einen passgenauen Deckungsschutz erhalten. Wir können Ihnen einen Sondertarif eines großen deutschen Versicherers anbieten, der speziell auf die Risiken und den Bedarf von Sicherheitsfirmen und Bewachungsfirmen abgestimmt ist. Der Versicherungsschutz orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen für das Bewachungsgewerbe (§34a Gewerbeordnung) und deckt die typischen Risikoquellen der Branche ab.

Die Betriebshaftpflichtversicherung Sicherheits- und Bewachungsunternehmen deckt innerhalb der Sachschaden-Versicherungssumme (je nach Bedarf 3 Mio. oder 5 Mio.) folgende Schäden bis zu einer Höhe von jeweils 100.000€ mit einem Selbstbehalt von 500€ ab:

  • Abhandenkommen von Schlüsseln, Codekarten oder bewachter Sachen
  • gemietete Arbeitsgeräte- und Maschinen und sonstige Kfz
  • Vermögensschäden nach einem Fehlalarm
  • Datenneuordnungs- und Löschungskosten
  • Belegschafts- und Besucherhabe
  • Tätigkeitsschäden

Über Deckungserweiterungen versichert sind:

  • Ansprüche der mitversicherten Personen untereinander
  • Beauftragung von Subunternehmen
  • mehrere Versicherungsfälle mit der selben Ursache (Kumulklausel)
  • behördlich gestatteter Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und der zugehörigen Munition
  • betriebliche Haltung von Tieren
  • Auslandsschäden

Gerne erstellen wir Ihnen eine individuelle Angebotsberechnung für Ihre Betriebshaftpflicht für Sicherheits- und Bewachungsgewerbe. Nutzen Sie für die kostenfreie Kontaktaufnahme unser Formular, das Sie über den folgenden Button aufrufen können.

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