Betriebshaftpflicht Altenpflegedienst

Als Altenpflegedienst sind Sie rund um die Uhr mobil und kümmern sich um alte und kranke Menschen. Gerade wenn Sie im Haushalt der pflegebedürftigen Personen arbeiten und hantieren, kann es immer passieren, dass etwas kaputt geht durch Ihre oder die Schuld Ihres Mitarbeiters. In diesem Fall müssen Sie Ihren Kunden Ersatz leisten. Gerade bei größeren Schäden können in diesem Fall beträchtliche Schadenssummen auf Sie zukommen. Eine Betriebshaftpflicht deckt diese Kosten ab.

Bestandteile des Versicherungsschutzes

Die Betriebshaftpflicht Altenpflegedienst versichert Personen- und Sachschäden sowie daraus hervorgehende Vermögensschäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter schuldhaft verursachen. Für alle drei Schadensarten werden in der Betriebshaftpflichtversicherung unterschiedliche Deckungssummen vereinbart. Im Schadensfall übernimmt der Versicherer die Zahlung von Ersatzforderungen in der Höhe der jeweils festgelegten Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz durch die Betriebshaftpflicht beinhaltet auch eine Form des Rechtsschutzes. Die Versicherungsgesellschaft überprüft im Schadensfall, ob Ihr Unternehmen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen überhaupt für den Schaden haften muss. Ist dies nicht der Fall, oder sind die Schadensersatzforderungen unangemessen hoch, so geht der Versicherer gegen diese vor, notfalls auch in einem Gerichtsverfahren. Somit ist der versicherte Altenpflegedienst vor unrechtmäßigen Forderungen geschützt.

Wir können Ihnen gerne auch mit einem persönlichen Versicherungsvergleich weiterhelfen, der die Merkmale und Voraussetzungen Ihres Unternehmens mit einbezieht. Kontaktieren Sie uns dafür einfach über den folgenden Link:

Vergleich anfordern