IT-Haftpflicht-Policencheck

Auf dem Markt gibt es mittlerweile eine 2-stellige Anzahl von Anbietern die sogenannte IT-Haftpflichtversicherungen anbieten. Zielgruppe für diese Produkten sind Programmierer, IT-Berater, Softwarehäuser, Provider, Netzwerkplaner und Rechenzentren.

Nun stellt sich die Frage, ist die vorhandene oder zu beantragende Haftpflicht die Richtige, die, die auch ausreichenden Versicherungsschutz bietet.

Bei folgenden bestehenden Policen ist aus unserer Meinung eine Überprüfung dringendst angeraten:

Sehr hohes Risiko:
Versicherungsverträge vor 2001: Fast alle problematisch mit sehr wenigen Ausnahmen

Hohes Risiko
Verträge mit Versicherungsbedingungen auf AVB Basis Stand 2003 und älterer

Hohes Risiko
Preis unter 800 € p.a., da meist Schäden aus Lieferung und Leistung nicht versichert sind

Hohes Risiko
Grundsätzlich bei fast allen Anbietern gibt es folgende Probleme:

  • Sehr oft Sublimits ( Beschränkungen der Schadenersatzleistung auf deutlich kleinere Summen als die Versicherungssumme bei bestimmten Tatbeständen) z.B: bei Tätigkeitsschäden, Implementierungsschäden usw., die die Mehrheit der Schadenfälle darstellen. Z.B. Versicherungssumme generell 1 Mio. Limitierung bei Implementierung 50.000 €.
  • Ausschlüsse über Experimentierklauseln, bedeutet was für den konkreten Verwendungszweck nicht ausreichend getestet und erprobt worden ist, ist nicht versichert, im Bereich IT sehr risikoreich; eine 100 % Kontrolle ist nicht möglich.
  • Versichert ist oft nur die Wiederherstellung der Daten, aber nicht die Betriebsunterbrechung beim Kunden. Weiteres Risiko, oft ist nur die Löschung von Daten versichert, nicht aber die Beschädigung.
  • Kein Versicherungsschutz bei Copyright-Verletzungen.
  • Kein Versicherungsschutz bei Schäden durch Viren, trojanische Pferde, Würmer usw.
  • Fast nie mitversichert, Aufwendungen in Erwartung ordnungsgemässer Leistung, z.B: ein Kunde investiert auf Basis zu erwartender Programme. Die Programme haben Fehler und funktionieren nicht. Der Kunde klagt auf Schadenersatz für die von ihm gemachten Aufwendungen.
  • Selbstbehalte bei Schäden zu Betriebsunterbrechung. Es gibt Versicherer die haben z.B: einen Selbstbehalt von 24 Stunden bei Betriebsunterbrechungsschäden, bedeutet, aufgrund des Fehlers des IT-Unternehmens steht eine Firma still. Die Kosten für die ersten 24 Stunden gehen dann zu Lasten des IT-Unternehmens, erst danach greift der Versicherungsschutz. Da kann es für manches IT-Unternehmen schon zu spät sein.
  • Etc.

Individuelle Lösungen:
Bei Umsätzen über 3 Mio € p.a. gibt es Möglichkeiten von den Standardprodukten abzuweichen und individuelle Lösungen zu konzipieren.

Bei speziellen Risikoszenarien ist immer eine individuelle Lösung angeraten.

Sie möchten Ihre Police überprüfen lassen oder sind grundsätzlich an einem Versicherungsschutz über eine IT-Haftpflicht interessiert. Dann setzen Sie sich mit uns in Kontakt.

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