Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung – Allgemeine Informationen

Viele selbständige oder freiberufliche Tätigkeiten beinhalten Aufgaben, die direkt oder indirekt Einfluss auf das Vermögen von Kunden oder Mandanten haben. Hieraus entsteht das Risiko, durch Fehler bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit Vermögensschäden zu verursachen. In einem solchen Fall können Kunden und Mandanten Regressansprüche geltend machen. Damit Sie in so einer Situation abgesichert sind und nicht mit Ihrem Privatvermögen haften müssen, sollten Sie eine Berufshaftpflicht abschließen. Unterstützung bei der Wahl des Versicherers finden Sie bei uns!

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Sollten Sie beispielsweise als Anwalt tätig sein und versäumen eine Einspruchsfrist für Ihren Mandanten, müssen Sie für den hierdurch entstandenen Schaden aufkommen. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist in solchen Fällen dringend notwendig und für die sogenannten Kammerberufe, also Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Notare, gesetzliche Pflicht.

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt nur Vermögensschäden ab, die durch Fehler bei berufstypischen Tätigkeiten entstehen. Daher greift die Berufshaftpflichtversicherung für Anwälte beispielsweise nicht, wenn ein Anwalt notarielle Tätigkeiten durchführt und dabei einen Schaden verursacht. Die Notartätigkeit müsste in diesem Beispiel extra abgesichert werden. Die Berufshaftpflichtversicherung umfasst den Versicherungsnehmer sowie Personen, für die dieser nach §§ 278, 831 BGB einzustehen hat, zum Beispiel Mitarbeiter. Damit die Versicherung einen guten Schutz bietet, sollten verschiedene individuelle Faktoren berücksichtigt werden. Insbesondere die Deckungssumme, die sich meist auf 250.000 € bis 1.000.000 € beläuft, sollte auf das tatsächlich vorhandene Risiko abgestimmt werden. Die Berufshaftpflichtversicherung beinhaltet eine Nachhaftung, das bedeutet, auch wenn der Versicherungsvertrag ausgelaufen ist, haftet die Versicherung für Schäden, die während der Vertragszeit entstanden sind.

Kammerberufe benötigen neben der Berufshaftpflichtversicherung eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden. Architekten und Ingenieure hingegen brauchen diese zusätzliche Versicherung nicht, da ihre Berufshaftpflicht Personen- und Sachschäden mit einbezieht. Als spezialisierte Versicherungsexperten können wir Sie unabhängig zu den Risiken und dem Versicherungsbedarf Ihres Berufes beraten. Setzen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz, beispielsweise wenn Sie einem der folgenden Berufe nachgehen:

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