Berufliche Haftpflichtversicherung //
Architektenhaftpflicht
Die Architektenhaftpflicht ist eine Berufshaftpflichtversicherung, die die typischen Haftungsrisiken des Architektenberufs abdeckt. Der Versicherungsschutz der Architektenhaftpflicht für freiberufliche Architekten beinhaltet Schadensersatzansprüche Dritter, die aus der gesetzlichen Haftpflicht hervorgehen. Versichert sind Schäden, die durch Unterlassungen, Verstöße oder Versehen in der Verrichtung der beruflichen Aufgaben und Tätigkeiten entstehen.
Typische Schadensfälle sind:
- fehlerhafte Ermittlung der Baukosten
- Schäden durch unzureichende Bauaufsicht
- Ablehnung des Bauantrags wegen mangelhafter Planungen
- Falsche Ermittlung des Grundwasserstands
Die Architektenhaftpflichtversicherung schließt neben dem Architekten als Versicherungsnehmer auch dessen angestellte Mitarbeiter ein, für die er per Gesetz einzustehen hat (gemäß §§ 278, 831 BGB). Die Haftpflichtversicherung für Architekten deckt sowohl Sach- und Personenschäden als auch Vermögensschäden ab.
Was ist bei einem Neuabschluss zu beachten?
Der Architektenberuf ist vielseitig und kann unterschiedliche Tätigkeiten und Arbeitsschwerpunkte enthalten. Bei Abschluss einer Architektenhaftpflicht sollten daher der im Versicherungsvertrag aufgeführte Tätigkeitsumfang geprüft und gegebenenfalls individuell erweitert werden. Nur die Tätigkeiten, die dem Versicherer bekannt und im Vertrag benannt sind, sind auch tatsächlich versichert.
Wird eine Haftungsverpflichtung des Versicherungsnehmers für einen Schaden festgestellt, übernimmt der Versicherer den Ausgleich der Schadensersatzforderungen bis zu der Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Üblicherweise werden in der Architektenhaftpflicht zwei separate Versicherungssummen festgelegt, eine für Sach- und Vermögensschäden und eine für Personenschäden, wobei letztere meist die deutlich höhere ist. So kann die Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden beispielsweise bei 300.000€ liegen und die Deckungssumme für Personenschäden bei 2.000.000€. In der Regel wird die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle in einem Jahr auf das doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt. Wichtig ist, bei Vertragsabschluss auf ausreichende Deckungssummen zu achten, die den tatsächlichen Risiken des Versicherungsnehmers gerecht werden.
Für Architekten, die auch außerhalb Deutschlands tätig sind, sollte auf einen entsprechend erweiterten Geltungsbereich der Versicherung geachtet werden. Oftmals sind Tätigkeiten im europäischen Ausland mitversichert. Bei Bedarf kann aber meist auch ein weltweiter Versicherungsschutz vereinbart werden.
Wenn Sie eine Architektenhaftpflichtversicherung abschließen möchten, können Sie sich gern an uns wenden. Wir erstellen Ihnen einen individualisierten Vergleich der in Frage kommenden Angebote und unterstützen Sie bei der Tarifauswahl. Treten Sie mit uns in Kontakt!