Haftpflicht Architekten und Ingenieure // Glossar Berufshaftpflicht

Architekten Versicherung

Die Architekten Versicherung, auch Architekten Berufshaftpflichtversicherung genannt, deckt die typischen Haftpflichtrisiken des Architektenberufs ab. Der Versicherungsschutz der Architekten Versicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht aus der beruflichen Tätigkeit. Versichert sind Ansprüche Dritter aus Schäden, die auf Fehlern, Unterlassungen oder Verstößen beruhen, die im Zuge der Berufsausübung geschehen.

Schadensbeispiele:

  •  fehlerhafte Planungen, die zu der Ablehnung des Bauantrags führen
  •  falsche Berechnung des Grundwasserstands
  •  falsche Berechnung der Baukosten
  •  mangelhafte Bauaufsicht, die zu Fehlern in der Durchführung führt

Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für den freiberuflichen Architekten als Versicherungsnehmer, sondern auch für seine Mitarbeiter, für die er laut §§ 278, 831 BGB einzustehen hat. In der Architekten Versicherung sind sowohl Vermögensschäden als auch Sach- und Personenschäden versichert.

Was ist bei einem Neuabschluss zu beachten?

Versichert sind grundsätzlich nur Tätigkeiten, die dem Berufsbild entsprechen und im Versicherungsvertrag genannt sind. Vor Abschluss einer Architekten Berufshaftpflichtversicherung sollte daher der versicherte Tätigkeitsumfang überprüft und bei Bedarf erweitert werden. Nur so sind alle bestehenden Risiken abgesichert.

Bestehen berechtigte Schadensersatzansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer, übernimmt der Versicherer die Zahlung der Forderungen bis zu der Höhe der im Versicherungsvertrag genannten Versicherungssumme. Diese wird in der Regel in eine Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden und in eine Deckungssumme für Personenschäden aufgeteilt. Diese können beispielsweise 300.000€ für Sach- und Vermögensschäden und 2.000.000€ für Personenschäden betragen. Die Versicherungssummen sollten jedoch individuell festgesetzt werden und den realen Risiken des Versicherungsnehmers angepasst sein. Üblicherweise wird die Gesamtleistung für sämtliche Schäden in einem Jahr auf das doppelte der jeweiligen Deckungssumme beschränkt.

Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland und oftmals auch im europäischen Ausland. Architekten, die im Ausland tätig sind, sollten den Geltungsbereich unbedingt prüfen und bei Bedarf einen weltweiten Versicherungsschutz vereinbaren.

Wenn Sie als Architekt eine Versicherung für Ihre berufliche Haftpflicht benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bei uns erhalten Sie einen persönlichen Anbietervergleich und eine fachkundige Beratung. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular!

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