Anwaltshaftpflichtversicherung
Die „Anwaltshaftpflichtversicherung“ ist eine Versicherung, die bei uns regelmäßig angefragt wird. Ein Versicherungsprodukt mit dieser Bezeichnung gibt es genaugenommen allerdings nicht. Rechtsanwälte, die diese Versicherung nachfragen, wünschen in der Regel eine Absicherung ihrer beruflichen Haftpflichtrisiken, also eine Deckung der Schäden, die sich im Zuge ihrer Berufsausübung ereignen können.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Anwälte, die gemäß §§ 51, 59j BRAO gesetzliche Pflicht und zudem eine Voraussetzung für die Berufszulassung durch die zuständige Kammer ist, bietet eine berufliche Vermögensschadendeckung. Das bedeutet, dass Schäden, die im Zuge der anwaltlichen Tätigkeiten an dem Vermögen eines Dritten entstehen, in der Berufshaftpflichtversicherung versichert sind. Vermögensschäden können dabei zum einen finanzielle Vorteile sein, die dem Mandanten beispielsweise durch das anwaltliche Versäumen einer Frist entgehen. Zum anderen können es auch finanzielle Nachteile sein, die beispielsweise durch einen Verhandlungsfehler des Anwalts entstehen, durch den ein Verfahren negativ für den Mandanten entschieden wird.
Vermögensschäden, Sachschäden, Personenschäden – welcher Versicherungsschutz ist nötig?
Wenn bei uns eine „Anwaltshaftpflichtversicherung“ nachgefragt wird, erkundigen wir uns zunächst, ob eine solche Berufshaftpflichtversicherung mit Vermögensschadendeckung benötigt wird oder eine Büro- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung. Denn was viele nicht wissen, ist, dass die Berufshaftpflichtversicherung für Kammerberufe keine Deckung für Sach- und Personenschäden bietet. Für diese Schäden muss ein Rechtsanwalt daher eine zusätzliche Büro- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Darin sind dann auch Sach- und Personenschäden versichert, die in direktem Zusammenhang mit der anwaltlichen Tätigkeit oder den Büroräumen des Anwalts stehen.
Ein Personenschaden kann beispielsweise entstehen, wenn ein Mandant in der Kanzlei stürzt, da eine frisch gewischte Bodenfläche nicht als solche gekennzeichnet bzw. gesichert ist. Ein Sachschaden stellt beispielsweise das Abhandenkommen der Mandantenhabe dar. Wenn eine „Anwaltshaftpflichtversicherung“ zur Absicherung dieser Risiken gewünscht wird, ist also der Abschluss einer Büro- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung nötig, eine klassische Berufshaftpflichtversicherung für Anwälte ist dann nicht gefragt.
Wenn Sie eine Versicherung gegen die Risiken Ihrer Anwaltstätigkeit abschließen oder einen bestehenden Vertrag hinsichtlich des Leistungsumfangs überprüfen lassen möchten, können Sie sich an uns wenden. Wir nehmen Ihre Anfrage gerne über unser Kontaktformular entgegen.
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