Glossar Berufshaftpflicht // Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure
Berufshaftpflicht Ingenieure
Ingenieure üben in ihrem Berufsalltag anspruchsvolle Tätigkeiten aus. Unterlaufen einem Ingenieur dabei Fehler, sind die Konsequenzen meist erheblich. Schadensersatzforderungen können leicht eine Höhe erreichen, die die Existenz des Ingenieurs gefährdet. Um dieses Risiko aufzufangen, ist die Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure dringend zu empfehlen.
Schadensbeispiele Berufshaftpflichtversicherung Ingenieur
Welche Bedeutung die Berufshaftpflicht Ingenieure haben kann, lässt sich am besten anhand von Schadensbeispielen aufzeigen. Hier drei Beispiele:
Baustatik – Fehler bei Überprüfung
Ein Prüfingenieur hatte die Aufgabe, die Statik eines Vordaches für ein Hallenbad zu überprüfen. Der Prüfingenieur übersah dabei einen Berechnungsfehler des Statikers. Er genehmigte die Statik ohne Änderungen. Nach der Fertigstellung des Hallenbad-Vordaches brach dieses in sich zusammen und beschädigte die darunter parkenden 7 Fahrzeuge, darunter zwei LKW samt Aufbauten. Die Höhe der Schadensersatzforderungen belief sich auf 60.000 Euro.
Maschinen- und Anlagenbau – Zeichnungsfehler
Ein Ingenieur wurde für ein Verwaltungsgebäude mit der Anfertigung von Werkstattzeichnungen für die maschinentechnische Ausstattung beauftragt. Hierbei unterliefen ihm Zeichnungsfehler, die zur Folge hatten, dass mehrere vorgefertigte Stahlteile durch aufwendige Arbeiten umgestaltet werden mussten. Die Höhe der Schadensersatzforderungen belief sich auf 100.000 Euro.
Statik/Tragwerksplanung – Fehler bei der Planung
Ein Statiker hatte von einer Baugesellschaft den Auftrag erhalten, die Konstruktion einer Betondecke für eine Sporthalle zu planen. Hierbei unterlief dem Statiker ein Fehler. Die Decke der Sporthalle stürzte drei Jahre nach der Inbetriebnahme ein, wobei die Halle vollständig zerstört wurde und zudem zwei Menschen ums Leben kamen. Die Höhe der Ersatzforderungen belief sich auf 1.600.000 Euro.
Um diese Schadensersatzforderungen bewältigen zu können, ist eine Berufshaftpflicht Ingenieure essenziell. Wichtig ist zudem eine Versicherungssumme in ausreichender Höhe. Die übliche Deckungssumme für Sachschäden und Vermögensschäden liegt zurzeit bei 300.000 Euro, die für Personenschäden bei 2.000.000 Euro.
Bei dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung können Sie sich gerne von uns beraten lassen. Wir erstellen Ihnen kostenlos einen Vergleich der für Ihre Risiken in Frage kommenden Tarife. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme den Button.