Berufshaftpflichtversicherung Hebamme ohne aktive Geburtshilfe

Der Beruf der Hebamme ist anspruchsvoll und mit großer Verantwortung verbunden. Gleichzeitig bestehen für diesen Beruf vielfältige Haftungsrisiken. Hebammen, die freiberuflich tätig sind, sind daher zu dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Für angestellte Hebammen besteht zwar keine Pflicht, oftmals ist eine eigene Berufshaftpflicht als Ergänzung zu der Versicherung des Arbeitgebers allerdings ratsam.

Was leistet die Berufshaftpflicht für Hebammen?

Der Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen erstreckt sich auf die berufliche Tätigkeit und die daraus resultierende gesetzliche Haftpflicht. Die Versicherung umfasst Schadensersatzansprüche aus Personenschäden aber auch aus Sachschäden und Vermögensschäden. Bei anerkannten Schadensersatzansprüchen an den Versicherungsnehmer übernimmt der Versicherer den Ausgleich der Forderungen bis zu der Höhe der jeweiligen Deckungssumme.

Die Hebammen Berufshaftpflicht ohne aktive Geburtshilfe umfasst die Neugeborenenpflege sowie alle Tätigkeiten in der Schwangerschaftsbetreuung, das heißt die Vor- und Nachsorge. Aktive Geburtshilfe ist aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen, außer es handelt sich um eine Erste-Hilfe-Maßnahme.

Vor Abschluss der Versicherung sind einige Aspekte individuell zu prüfen. Hierzu gehören:

  • Welche Tätigkeiten sind versichert? (z. B. auch die Durchführung von Babyschwimm- und Babymassagekursen?)
  • Zu welchen Konditionen können angestellte Hebammen mitversichert werden?
  • Wie weit erstreckt sich der Geltungsbereich (deutschland-, europa- oder weltweit)?
  • Gibt es Selbstbehalte, wie hoch sind diese?
  • Sind optionale Einschlüsse möglich/sinnvoll?

Besonders zu beachten sind die Versicherungssummen für die einzelnen Schadensarten. Diese sollten den tatsächlichen Risiken des Versicherungsnehmers gerecht werden. Insbesondere die Deckungssumme für Personenschäden sollte nicht zu niedrig angesetzt werden. Wichtig zu wissen ist, dass sich die Schadensersatzsummen bei Personenschäden in den letzten Jahren deutlich gesteigert haben, diese Tendenz wird sich auch in Zukunft fortsetzen und sollte daher in der Berufshaftpflichtversicherung Berücksichtigung finden.

Grundsätzlich sollte der Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung gut vorbereitet und überlegt durchgeführt werden. Eine Bedarfs- und Risikoanalyse ist in der Regel eine sinnvolle Grundlage für die Tarifauswahl. Für die Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen ohne aktive Geburtshilfe erstellen wir Ihnen gerne eine individualisierte Angebotsberechnung für einen passgenauen Versicherungsschutz zu sehr günstigen Konditionen.

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