Berufshaftpflicht Hausverwalter

Die sehr umfassenden Tätigkeiten eines Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentumsverwalters sind mit einem deutlichen Haftungsrisiko versehen. Die Aufgaben und Pflichten eines Hausverwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), der allgemeinen Rechtssprechung sowie einzelvertraglichen Regelungen in den Verwalterverträgen und natürlich den Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung. Eine Haftpflichtversicherung in Form einer Berufshaftpflichtversicherung für Hausverwalter ist daher dringend angeraten.

Zu den Aufgaben des Hausverwalters zählt das kaufmännische Management der Immobilien. Hierzu gehören Tätigkeiten für die Instandhaltung der Immobilien bis hin zum Abschluss der notwendigen Versicherungen und der Ausfertigung von Mietverträgen. Hieraus resultieren Haftungsrisiken, da bei fehlerhafter Ausführung seiner Aufgaben der Hausverwalter für verschuldete Vermögensschäden privat haftet. Gegen dieses Risiko können Hausverwalter sich mit einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung absichern.

Was umfasst der Versicherungsschutz?

Die Berufshaftpflicht für Hausverwalter versichert Vermögensschäden, die aus berufstypischen Risiken resultieren. Eine fehlerhafte Miet- und Nebenkostenabrechnung beispielsweise, die zu einem finanziellen Nachteil des Vermieters oder Mieters führt, ist ein typischer Schadensfall für die Berufshaftpflichtversicherung Hausverwalter. Hingegen umfasst sie keine Schäden, die aus der Verwaltung eigener Immobilien oder der Vermögensverwaltung entstehen.

Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall den Schadensersatz bis zu der im Versicherungsvertrag vereinbarten Höhe der Deckungssumme. Diese liegt in der Regel zwischen 150.000 € und 1.000.000 € je Versicherungsfall. Bei der Festlegung der Deckungssumme sollte der Versicherungsnehmer unbedingt seine individuellen Risiken kennen und einbeziehen, damit im Schadensfall eine ausreichende Absicherung vorhanden ist. Zudem sollte berücksichtigt werden, dass die Berufshaftpflicht Hausverwalter nur für die Tätigkeit in Deutschland gilt.

Sollten Sie Interesse an einem Angebot zur Haftpflichtversicherung für Hausverwalter haben, kontaktieren Sie uns!

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