Hausratversicherung

Die Hausratversicherung zählt zu den privaten Sachversicherungen. Oft bildet der eigene Hausrat einen Großteil des eigenen Vermögens. Als Hausrat kann zunächst all jenes bezeichnet werden, was dem privaten Nutzen dient und was sich innerhalb einer versicherten Wohnung/Haus befindet. Einzuschließen wären dabei beispielsweise alle Einrichtungsgegenstände sowie Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstände (zum Beispiel Mobiliar, Kleidung, Haushaltselektronik, Nahrungsmittel), Bargeld und Wertsachen. Eine sogenannte Außenversicherung kann weiterhin den Hausrat absichern, der sich außerhalb der Wohnung/des Hauses befindet.

Hinweis: Es ist im Rahmen einer Hausratversicherung nicht von Bedeutung, wer der eigentliche Eigentümer der Gegenstände ist oder von wem diese genutzt werden.

Da es sich bei der Hausratversicherung um eine Vollwertversicherung zum Neuwert handelt, wird bei Zerstörung oder Abhandenkommen von Gegenständen der Neuwert erstattet. Bei Beschädigung werden vom Versicherer anfallenden Reparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung geleistet.

Es ist besonders wichtig, bei Vertragsabschluss die passende Versicherungssumme zu wählen, um nicht „unterversichert“ zu sein. So muss der Betrag gewählt werden, der einer Neuanschaffung des gesamten Hausrates entspricht. Liegt dennoch eine Unterversicherung vor, so können Schäden nur anteilig ersetzt werden.