Sachversicherung
Unter dem Oberbegriff der Sachversicherung sind all jene Versicherungsarten zusammengefaßt, die einen Schaden in Form von Sachschäden regulieren. Durch einen Vertragsabschluss werden Sachen und Gegenstände versichert und dadurch hauptsächlich die Schadensarten Beschädigung, Zerstörung und Einbruchdiebstahl abgedeckt. Wichtig zu wissen ist, dass Personenschäden innerhalb von Sachversicherungen nicht abgesichert sind.
Die bekanntesten und am meisten abgeschlossenen Sachversicherungen sind sicherlich die Wohngebäudeversicherung sowie die für Privatpersonen wichtige Hausratversicherung.
Mithilfe einer Wohngebäudeversicherung werden Schäden an Immobilien finanziell abgesichert, die etwa durch Unwetter oder Brände entstehen. Sie richtet sich vor allem an Hausbesitzer und Wohneigentümergemeinschaften. Die Hausratversicherung ersetzt beispielsweise Schäden an der Wohnungseinrichtung, die etwa durch Einbruchdiebstahl, Brand, Blitzschlag oder Wassereinbruch entstehen können.
Merke: Wenn Menschen mit Behinderung über persönlichen Besitz und Eigentum verfügen, so gelten für diese Personen die gleichen Bedingungen bei Abschluss von Versicherungsverträgen wie für Menschen ohne Behinderung. Eine Behinderungen zeigt daher beim Abschluss einer solchen Versicherung keine Auswirkung. Eine Ausnahme besteht, wenn ein gewisses Verhalten aufgrund der Behinderung eine Gefahr birgt, dass es dadurch zu einer erhöhten Gefahr eines Schadenseintritts kommt.