Rechtsschutzversicherung

Im privaten wie auch im betrieblichen Alltag, kann es schnell zu Konflikten zwischen zwei Parteien kommen beispielsweise wenn es z.B. um den Wahrung eines Anspruches auf Finanzierung einer Gesundheitsleistung oder um einen Schadensfall geht. Nicht selten kann die Konsultierung eines Anwaltes notwendig sein. Solche Rechtsstreitigkeiten führen im Regelfall zu erheblichen Kosten. Eine private Rechtsschutzversicherung bietet hier Unterstützung und finanzielle Sicherheit.

Für Menschen mit Behinderung gelten im Bereich der Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich keine besonderen Eigenheiten, das heisst, dass das Maß des Schutzes gleichwertig ausfällt mit Versicherungsnehmern ohne Behinderung.

Nicht volljährige Menschen mit Behinderung können durch den Abschluss einer Familien-Rechtsschutzversicherung über die Eltern mitversichert werden. Auch volljährige Menschen mit Behinderung können über diesen Weg bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mitversichert werden, solange diese unverheiratet sind bzw. sich nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden. Maximal besteht dieser Familienversicherungsschutz jedoch bis zum ersten mal eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben wird, für die ein leistungsbezogenes Entgelt gezahlt wird.

Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung können unterschiedliche Leistungen versichert werden wie etwa ein Rechtsschutz für Eigentümer, ein Verkehrsrechtsschutz oder ein Privat- und Berufsrechtsschutz. Im Rahmen der vereinbarten Bedingungen des Versicherungsschutzes werden Kosten übernommen, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers notwendig sind. Dieses können z.B. Kostenübernahmen der Anwalts- und Gerichtskosten, Kosten für Gutachter oder Entschädigungen für Sachverständige oder Zeugen sein. Im Regelfall wird eine Selbstbeteiligung vereinbart.