Kfz-Versicherung

In Deutschland muss laut dem Pflichtversicherungsgesetz jeder Inhaber eines Fahrzeuges noch vor der Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges nachweisen, dass dieses einen Haftpflichtversicherungsschutz aufweist. Es gilt dabei zu entscheiden, mit welcher Deckungssumme der Versicherungsvertrag abgeschlossen werden soll. Der Gesetzgeber schreibt dabei Mindestdeckungssummen vor, die jedoch nicht unbedingt bedarfsgerecht sind.

Weiterhin gilt es zu bestimmen, inwieweit das Kraftfahrzeug selbst gegen mögliche Schäden versichert werden soll. Empfehlenswert ist hierbei die Wahl einer Kasko-Versicherung. Diese wird in zwei Varianten angeboten, die mit aber auch ohne Selbstbeteiligung im Falle eines Schadens abgeschlossen werden kann:

  • Die Teilkasko-Versicherung deckt nur Schäden durch Blitz, Explosion, Brand, Diebstahl, Wild- und Glasschäden sowie Naturereignisse ab.
  • Die Vollkasko-Versicherung erstreckt sich darüber hinaus auf Schäden durch eigenes oder fremdes fahrlässiges Verhalten.

Merke: Sonderausstattung eines Fahrzeuges wie z.B. eine behindertengerechter Umbau des Kraftfahrzeuges oder der Verbau einer Hebebühne für Rollstühle, sind der Versicherung zu melden, damit diese im Schadensfall auf jeden Fall einspringt.

Tipp: Wer durch ein Fahrzeug geschädigt wird, hat normalerweise Ansprüche gegen den/die FahrerIn, wobei diese durch die Kfz-Haftpflicht-Versicherung abgesichert sind. Eine allein auf den Betrieb des Fahrzeuges abgestellte Insassen-Unfallversicherung ist nicht nötig. Es empfiehlt sich hier, eine private Unfallversicherung abzuschließen.