Versicherungsschutz über betreuende Einrichtungen

Menschen mit Behinderungen können über Einrichtungsträger mitversichert sein, wenn sie beispielsweise in Heimen oder Wohnungen der Behindertenhilfe oder in betreuten Einrichtungen untergebracht sind. Private Versicherungen können durch die Wahl von Gruppenverträgen zu fairen und preiswerten Prämienbeträgen abgeschlossen werden.

Einrichtungsträger bei Werkstätten für Menschen mit Behinderung können Ansprüche, die sich aus der Tätigkeit gegen die in der Werkstatt arbeitenden Personen ergeben, in die Betriebshaftpflichtversicherung mit einschließen. Im Regelfall stellt der Einrichtungsträger den Versicherungsschutz der von ihm betreuten Menschen.

Darüber hinaus gehende Versicherungsprodukte fallen in den Privatbereich. Auch für Erholungs- und Freizeittätigkeiten kann der Einrichtungsträger Absicherungsmöglichkeiten für die durch ihn betreuten Menschen günstig abschließen. Diese Absicherungen können bezogen auf eine Maßnahme oder aber auch dauerhaft eingerichtet werden.

Tipp 1: Informieren Sie sich als Betroffene bzw. Angehörige oder Betreuungsperson bei der entsprechenden Einrichtungen über den möglichen bzw. bestehenden Versicherungsschutz. So können Lücken im Versicherungsschutz, aber auch unnötige Absicherung vermieden werden. Sollte ein unzureichender Schutz bestehen, so sollte über sinnvolle Ergänzungen nachgedacht werden.

Tipp 2: Private Risiken der betreuenden Personen können per Sammelversicherungsverträgen häufig preiswert versichert werden. Im Besonderen ist dies beim privaten Haftpflichtversicherungsschutz sinnvoll.