Versicherungsschutz auf Reisen

Wenn eine (Gruppen-)Reise per Veranstalter geplant ist, so ist mit diesem abzuklären, welcher Versicherungsschutz für die anstehende Reise bereits vereinbar ist. So gibt es Veranstalter, die spezielle Reisen für Menschen mit Behinderungen anbieten und diesen einen leistungsgerechten Versicherungsschutz anbieten können.

Tipp: Fragen Sie nach, ob der Versicherungsschutz bereits im Reisepreis enthalten ist.

Auslandskrankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet keinen umfassenden Versicherungsschutz, weshalb der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung bei Auslandreisen sehr wichtig ist. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Behandlung von Vorerkrankungen sowie seelischen und geistigen Störungen/Erkrankungen innerhalb des Vertrages ausgeschlossen ist. Der Versicherungsschutz sollte eine lebensbedrohende Akutbehandlung einschließen.

Reiserücktrittkostenversicherung

Es ist immer möglich, dass eine Erkrankung es nicht möglich macht, eine gebuchte Reise anzutreten. Bei Menschen mit Behinderung kann bereits eine nicht zu erwartende Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung dazu führen, dass ein Reiseantritt ausfallen oder verschoben werden muss. Eine Reiserücktrittkostenversicherung leistet z.B. im Falle einer Erkrankung und übernimmt etwa die entstehenden Stornierungskosten.

Reisegepäckversicherung

Durch den Abschluss einer Reisegepäckversicherung werden Gefahren einer Reise wie beispielsweise Diebstahl, Transportmittelunfall, unfristgemäße Auslieferung, Verwechslung oder nicht fristgemäße Auslieferung des Reisegepäcks mitversichert. Auch in diesem Fall sollte eine Unterversicherung vermieden werden, indem die Versicherungssumme, die in den Vertragsbedingungen verhandelt wird, dem Gesamtwert des mitgeführten Gepäcks entspricht.

Merke: Achten Sie dennoch gut auf Ihr Gepäck. Bei Unachtsamkeit z.B. durch fehlende Beaufsichtigung des Gepäcks könnte der Versicherer leistungsfrei sein.