Rollstühle versichern

Je nachdem, ob es sich bei den zu versichernden Rollstühlen um nicht maschinell betriebene oder motorbetriebene Rollstühle handelt, muss eine entsprechende Versicherung gewählt werden.

Nicht maschinell betriebene Rollstühle (auch Krankenfahrstühle genannt) sollten per Haftpflichtversicherungsschutz durch die Privat-Haftpflichtversicherung des Betroffenen versichert sein, alternativ durch die Privat-Haftpflichtversicherung der Schutzbefohlenen wie den Eltern oder, was ebenfalls möglich ist, dass diese im Rahmen einer Gruppen-Privat-Haftpflichtversicherung eines Wohnheims (oder eines sonstigen Trägers) abgesichert werden.

Motorbetriebene Rollstühle müssen per Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert werden, sofern diese eine maximale Geschwindigkeit von 6 km/h überschreiten. Eine amtliche Zulassung ist jedoch nicht erforderlich.

Nicht vergessen werden sollte die Frage, auf welche Art und Weise der Rollstuhl selbst gegen Schäden versichert werden soll. So kann es durch mutwillige Zerstörung Dritter, aber auch durch das fahrlässige Verhalten des Nutzers zu Schädigungen an dem Rollstuhl kommen. Zum Schutz vor den Schadenssummen, werden spezielle Kasko-Versicherung für Rollstühle angeboten.

Hinweis: Gemäß der vom Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) erarbeiteten DIN 75078-2-Norm bzw. aus sicherheitstechnischen Gründen werden behinderte Menschen, die im Rollstuhl sitzend befördert werden müssen, seit einiger Zeit z.B. von Behindertenfahrdiensten aufgefordert, den Rollstuhl mit einem sogenannten „Kraftknoten“ nachrüsten zu lassen. Dieser Kraftknotenpunkt ist positioniert im Bereich der Hinterachse des Rollstuhl und ist bei jedem Rollstuhl unterschiedlich. Der Kraftknoten soll im Unfallmoment die mögliche Verformung des Rollstuhls verhindern. Die Sicherung eines Rollstuhls in einem privaten Fahrzeug muss nicht nach dieser DIN-Norm nachgerüstet werden.