Rentenversicherung – Riester-Rente

Die allgemeine private Rentenversicherung kann zumeist ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages sollte auf die Trennung

von Versicherungsnehmer und versicherter Person geachtet werden, da die Regelungen der Vermögensverwertung durch den Sozialhilfeträger zu beachten sind (siehe „Tipp“ unter „Sterbegeldversicherung“).

Riester-Rente für Menschen mit Behinderung

Aufgrund der demografischen Entwicklung ergibt sich ein sinkendes Niveau der gesetzlichen Rentenbeträge. Als Kompensation wurde 2001 die Riester-Rente geschaffen, die eine private, zusätzliche Altersvorsorge darstellt. Riesterverträge werden staatlich gefördert durch direkte Zulagen, die dem Sparvertrag gutgeschrieben werden. Auch gewährt der Staat steuerliche Vorteile.

Laut § 10 a des Einkommensteuergesetzes (EStG) gehören Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung angestellt sind, zu dem förderberechtigten

Personenkreis. Wichtig ist es, vor Abschluss eines Altersvorsorgevertrages die genauen Umstände zu prüfen.

Ab 2008 beträgt die jährliche Zulage 154 €. Haben beispielsweise die noch berufstätigen Eltern einen geistig behinderten Menschen in ihrer Riester-Rente (Kinderförderung), so erhält dieser dennoch eine Eigenförderung (Doppelförderung).

Sollte der Vertrag für einen Menschen abgeschlossen werden, der Leistungen der Grundsicherung und Eingliederungshilfe von Sozialleistungsträgern erhält, so kommt diese Vermögensverwertung bei dieser Form der Altersversorgung in der Ansparphase nicht zum Tragen.

Merke: Abzuraten vom Riester-Sparen ist Menschen, die in der Rentenbezugsphase später bei Eintritt des Rentenanspruchs auf Sozialhilfeleistungen (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Eingliederungshilfe) angewiesen ist. Die sich aus dem Riester-Sparvertrag ergebende Rente wird als Einkommen gewertet und muss daher als Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung genutzt werden. Somit sollten nur solche Menschen mit Behinderung per Riester-Rente sparen, die keine Leistungen der Grundsicherung und/oder andere Leistungen der Sozialhilfe im Rentenalter beanspruchen werden.