Kranken-, Pflege- und Berufsunfähigkeitsversicherungen

Bei den Versicherungsprodukten der Kranken-, Pflege- und Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) können für Menschen mit Behinderung nur unzureichende Ergebnisse erfasst werden.

Merke: Bei den Personenversicherungen wurden Einschränkungen aufgeführt, die die Antragsannahme und Überprüfung der Risiken bei Menschen mit Behinderung in Bezug auf Versicherungsverträge verdeutlichen. Bei den Versicherungsprodukten der Kranken-, Pflege- und Berufsunfähigkeitsversicherung treffen diese Einschränkungen in besonderem Maße zu.

Liegt bei einem Menschen mit Behinderung bereits eine Pflegebedürftigkeit vor oder ist eine Berufsunfähigkeit vorhanden, so besteht keine Möglichkeit der Versicherung, da der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.

Über eine gesetzliche Krankenversicherung sollte eine Basisabsicherung bestehen. Weiterhin gibt es Möglichkeiten der Krankheitskosten-Zusatzversicherung. Eine zusätzliche Absicherung von Zahnersatzkosten kann sinnvoll sein, da der Bedarf durch die 2004 im Modernisierungsgesetztes des Gesundheitssystems eingeführten Festzuschüsse gestiegen ist. Bei Antragsstellung wird durch den Versicherer nicht der Gesamtzustand der Gesundheit überprüft. Lediglich der Status der Zähne wird geprüft.