Kapitallebensversicherung
Im Gegensatz zu einer Sterbegeldversicherung, treten die Versicherungsleistungen für dem Versicherungsnehmer nicht nur im Falle eines Todesfalls ein, sondern bereits im Erlebensfall kann die versicherte Person Leistungen beziehen. Erlebt die versicherte Person den Ablauf der Vertragslaufzeit, so erhält diese die laut Vertragsbedingungen vereinbarte Summe zusammen mit den aufgelaufenen Gewinnanteilen bzw. Zinsen. Sollte die Person vor Ablauf der Vertragslaufzeit versterben, so werden die Versicherungsleistungen an die bezugsberechtigte Person gezahlt.
Wenn eine Kapitallebensversicherung für oder durch einen Menschen mit Behinderung abgeschlossen wird, so gilt es besondere Bedingungen zu berücksichtigen (siehe auch: Sterbegeldversicherung):
- Im Rahmen des Vertragsabschlusses sollte beachtet werden, dass auf die normalerweise gängige Gesundheitsprüfung verzichtet wird.
- Bei vorhandener Geschäftsunfähigkeit der zu versichernden Person, muss die Betreuungsperson des Menschen mit Behinderung als Versicherungsnehmer fungieren.
Tipp: Achten Sie bei einem Vertragsabschluss genau auf die Ausschlüsse, die in den Allgemeinen Vertragsbedingungen vom Versicherer definiert werden. Diese sind häufig nicht deutlich. Hier ist zu empfehlen, sich vor einem Abschluss von Fachpersonal ausführlich beraten zu lassen.