Personenversicherung

Im Rahmen des Sozialversicherungssysteme werden folgende Personenversicherungen angeboten:

Die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme bieten ein vielschichtiges System der Absicherung. Eine Person, die in die Regelungsbereiche der Sozialversicherung fällt, ist verpflichtet, sich über das System abzusichern, trägt somit eine Versicherungspflicht. Der Sozialversicherungsträger seinerseits ist verpflichtet, die entsprechende Person im System abzusichern und unterliegt damit dem Kontrahierungszwang. Zu bedenken ist dabei jedoch, dass die gesetzliche Sozialversicherung oft nur Basis einer Absicherung der finanziellen Risiken ist. Risiken, die zu finanziellen Folgen führen können, sind z.B. Krankheiten, Ereignisse, Alter, Invalidität oder Tod.

Neben dem durch den Staat geregelten System der Sozialversicherung, hat jeder die Möglichkeit, Risiken per Individualversicherung abzudecken.

Im Folgenden sollen diese Personenversicherungen vorgestellt werden: