Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung für Behinderte

Vor Abschluss eines Versicherungsvertrages lohnt es sich, darüber nachzudenken, ob ein bestimmter Versicherungsschutz von Vorteil oder sogar nötig ist. So stellt sich z.B. die Frage, ob Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung einen Haftpflichtversicherungsschutz benötigen.

Speziell bei Menschen mit Behinderung ist das Feststellen der Haftungsfrage oft schwierig, da es eine Vielfalt von Behinderung gibt und einzelne Schadenfälle immer mit gewissen Besonderheiten verbunden sind. Um so mehr zeigt sich dadurch, dass ein Versicherungsschutz von Menschen mit Behinderung als notwendig eingestuft werden kann.

Die Überprüfung der Haftungsfrage ist eine Vertragsleistung des jeweiligen Versicherers, was zeigt, dass selbst bei andauernder und eindeutiger Deliktsunfähigkeit, das Abschließen eines Versicherungsschutzes sinnvoll ist. Der Versicherer prüft, ob zum Zeitpunkt des Schadens eine Deliktsunfähigkeit vorhanden war. Da es häufig von großer Bedeutung ist, eine Deliktsunfähigkeit nachweisen zu können und dies oft nur durch sachverständige Beratung möglich ist, die wiederum Kosten verursacht, wird die Notwendigkeit eines Haftpflichtversicherungsschutzes für Menschen mit Behinderung deutlich. Der Versicherer trägt in diesem Fall die entstehenden Kosten bei der Prüfung der Deliktsfähigkeit.