Förderung durch Meister-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), „Meister Bafög“ genannt, wird von Bund und Ländern gemeinsam finanziert. Es soll zur Förderung von Lehrgängen für die Meisterprüfung und vergleichbare Fortbildungsabschlüsse genutzt werden. Im Bereich Versicherungswesen kann das beispielsweise die Fortbildung zum Versicherungsfachwirt sein. Das Meister Bafög wird nur bewilligt, wenn der Antragsteller noch nicht über eine gleich- oder höherwertige Qualifikation verfügt, als er durch die Fortbildung erlangen kann. Das Meister Bafög besteht aus einem Unterhaltsbeitrag und einem Maßnahmebeitrag. Beide Beiträge werden zu einem Teil als Zuschuss und zu einem Teil als zinsgünstiges Bankdarlehen gewährt. Ob und in welcher Höhe der Geförderte die Darlehen in Anspruch nehmen möchte, kann dieser selbst entscheiden. Wird die abschließende Prüfung erfolgreich bestanden, werden 25% des Maßnahmebeitragsdarlehens erstattet. Die Förderungshöchstdauer des Meister Bafögs beträgt in der Regel bei Vollzeitmaßnahmen 24 Monate und bei Teilzeitmaßnahmen 48 Monate.

 

Wer kann BAföG erhalten?

In der Versicherungsbranche kann das Meister-BAföG beispielsweise als Unterstützung bei der Weiterbildung zum Versicherungsfachwirt beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass keine höheren Qualifikationen des Antragsstellers vorliegen.

 

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Zunächst entscheidet das Amt aufgrund der Bewerberkriterien, ob der Antrag genehmigt wird oder nicht. Bei einer Förderungszusage werden 30,5% der Teilnahme- und der Prüfungsgebühr erstattet. Wenn man für den Restbetrag ein zinsloses Darlehen aufnimmt und die Weiterbildung erfolgreich besteht, können weitere 25% vom BAföG übernommen werden. Die Höchstförderung liegt demnach bei ca. 50% der Teilnehmer- und Prüfungsgebühr, die andere Hälfte muss durch den Antragsteller privat übernommen werden. Das Meister-BAföG kann nicht mit dem Bildungsscheck kombiniert werden.