Der Bildungsscheck: Förderung seit 2009
Der Bildungsscheck ist ein Förderprogramm einzelner Bundesländer. Gefördert werden Arbeitnehmer als auch Unternehmen in Form einer einmaligen Zahlung, die alle zwei Jahre, in Ausnahmefällen jedes Jahr, gewährleistet werden kann. Voraussetzung für die Förderung ist, dass es sich um die erste Weiterbildungsmaßnahme im laufenden und im vergangenen Jahr handelt. Die Höhe des Bildungsschecks richtet sich nach dem Bruttoeinkommen des Antragstellers und den Kosten für den Weiterbildungskurs. Die detaillierten Förderbedingungen hängen von den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes ab. Einen Bildungsscheck bieten Nordrhein-Westfahlen, Sachsen, Brandenburg, Hessen und Rheinland-Pfalz.
Wer kann den Bildungsscheck beantragen?
Der Bildungsscheck kann von Arbeitnehmern und Unternehmen selbst beantragt werden. Dafür wird sich an das jeweilige Amt des Bundeslandes gewendet, in dem sich Arbeitsplatz bzw. Firmensitz befinden. Voraussetzung für die Förderung einer Weiterbildung ist, dass der Antragsteller nicht bereits im vorangehenden oder laufenden Jahr eine Weiterbildung durchgeführt hat. Die Möglichkeit zur Förderung durch den Bildungsscheck besteht für
- Angestellte eines Unternehmens mit weniger als 250 Mitarbeitern
- Geschäftsführer, die weder Teileigentümer noch Eigentümer sind
- Minijobber, Beschäftigte in Teil- oder Kurzzeit, geringfügig Beschäftigte
- Erwerbstätige, die sich in Mutterschutz oder Elternzeit befinden
- Eigentümer während der ersten fünf Geschäftsjahre nach Gründung
Wer ist nicht zum Bildungsscheck berechtigt?
Nicht alle Erwerbstätige können durch den Bildungsscheck bezuschusst werden. Nicht gefördert werden:
- Freiberuflich und selbstständig Tätige
- Angestellte im öffentlichen Dienst
- Ein-Euro-Jobber
- Eigentümer eines Unternehmens und Betriebsinhaber
- Bezieher von Arbeitslosengeld 1 oder 2
Wie oft darf man den Bildungsscheck nutzen?
Die oben genannten Erwerbstätigen haben in einem Abstand von zwei Jahren die Möglichkeit, Weiterbildungen über den Bildungsscheck fördern zu lassen. In folgenden Fällen besteht sogar einmal im Jahr die Möglichkeit einer Förderung:
- Beschäftige, die älter als 50 Jahre sind
- Beschäftigte in befristeten Arbeitsverhältnissen
- Zeitarbeitskräfte
- Beschäftigte, die über keinen Schulabschluss verfügen
- Beschäftigte, die seit mindestens vier Jahren einen anderen als ihren erlernten Beruf ausüben
- Berufsrückkehrer, bei der die Weiterbildung die Funktion eines beruflichen Wiedereinstiegs hat
Wie hoch fällt die Förderung aus?
Die exakte Höhe des individuellen Bildungsschecks kann nicht allgemein bestimmt werden, da sie sich sowohl nach dem Bruttoeinkommen des Antragstellers als auch nach der Kursgebühr der Weiterbildung richtet. Der Höchstfördersatz beträgt 500 Euro pro Bildungsscheck. Bei einem Einkommen unter 2.500 Euro werden Weiterbildungskosten über 650 Euro zu 80% unterstützt, sodass der Eigenanteil noch 20% beträgt.
Verdient der Antragsteller mehr als 2.500 Euro, werden Weiterbildungen in einer Gesamthöhe von 1.000 Euro mit 50% bezuschusst. Um die Förderung wahrnehmen zu können, müssen Antragsteller aber noch weitere Kriterien erfüllen. Dazu gehören ein Mindestalter von 50 Jahren, eine Tätigkeit in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis, in Teilzeit oder als Leiharbeiter. Außerdem muss die Weiterbildung den Erwerb des ersten akademischen Abschlusses zum Ziel haben.
Bei einem Bruttoeinkommen von mehr als 4.150 Euro besteht kein Anspruch auf Förderung durch den Bildungsscheck mehr.
Wofür kann der Bildungsscheck eingesetzt werden?
Ziel des Bildungsschecks ist es, außerbetriebliche Maßnahmen finanziell zu unterstützen, um den Arbeitnehmer beruflich besser zu qualifizieren. Weiterbildungen wie Sprachkurse, Kurse in EDV, Training von Lern- und Arbeitstechniken oder Schlüsselqualifikationen oder Medienausbildung auch in der Form von Fernunterricht oder E-Learning werden bezuschusst.
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
Um den Bildungsscheck nutzen zu können, sollten Antragsteller vor allem die zeitliche Frist beachten. Anträge können nur dann genehmigt werden, wenn sie vor der Anmeldung zu der entsprechenden Fortbildung gestellt werden. Außerdem müssen drei alternative Weiterbildungskurse vorgelegt werden. Wichtig ist, dass die Bearbeitung bis zu sechs Wochen dauern kann, sodass man sich frühzeitig um die Förderung kümmern sollte. Gerade für günstigere Kurse sollte man versuchen, einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen zu können. Dieser kann jedoch nicht mit dem Meister-BAFöG kombiniert werden.