Die Bildungsprämie: Prämiengutschein und Weiterbildungssparen

Die Bildungsprämie ist eine Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Gefördert wird die Erstattung von Prüfungs- und Kursgebühren für die individuelle berufliche Fortbildung. Die Bildungsprämie soll insbesondere Berufstätigen mit niedrigem Einkommen eine Weiterbildung ermöglichen. Antragsteller erhalten einen Prämiengutschein, wenn Sie eine Prämienberatung in Anspruch genommen haben, den Sie bei einem anerkannten Fortbildungsanbieter einlösen können. Einen Prämiengutschein können Berufstätige erhalten, die mindestens 15 Wochenstunden erwerbstätig sind und deren steuerpflichtiges Jahreseinkommen 20.000 € nicht übersteigt. Die Bildungsprämie kann auch während des Mutterschutzes in Anspruch genommen werden. Die Förderhöhe beträgt 50% der Kursgebühren und maximal 500 €. Erwerbstätige können alle zwei Jahre eine Bildungsprämie erhalten. Zusätzlich zu dem Prämiengutschein beinhaltet das Förderprogramm Bildungsprämie einen Spargutschein, der die vorzeitige Entnahme von Guthaben, das nach dem Vermögensbildungsgesetz für die Weiterbildung angespart wurde, ermöglicht, ohne, dass die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

Was bezuschusst die Bildungsprämie?

Von der Bildungsprämie unterstützt werden ausschließlich solche berufsbezogenen Weiterbildungen, die Kenntnisse und Fähigkeiten oder Kompetenzen für die aktuelle oder zukünftige Position vermitteln. Die Form der Weiterbildung kann dabei variieren; so werden zum Beispiel Prüfungen, Lehrgänge und Zertifikate finanziell unterstützt.

Wer kann die Bildungsprämie erhalten?

Im Gegensatz zum Bildungsscheck können sowohl Angestellte als auch Selbstständige mit der Bildungsprämie gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Jahreseinkommen des Antragstellers 25.600 Euro nicht überschreitet. Konkret in der Versicherungsbranche liegen die Durchschnittsgehälter allerdings über diesem Wert.

Bezieher von Arbeitslosengeld 1 oder 2, Erwerbstätige mit Anspruch auf Meister-BAföG, Menschen ohne Arbeitserlaubnis, Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner und Pensionäre haben keinen Anspruch auf die Bildungsprämie.