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Spartipps zum Thema Wohnen

Bei der Suche nach einer günstigen Wohnsituation gibt es verschiedene Aspekte zu beachten. Zum einen gibt es Wohnformen, die günstiger sind als andere. Zum anderen besteht die Möglichkeit, durch einen staatlichen Mietzuschuss oder mit Hilfe eines Wohnberechtigungsscheins Kosten bei der Miete zu sparen. Im Folgenden sollen hilfreiche Tipps gegeben werden, um eine möglichst günstige Wohnsituation für Studierende finden zu können.

Tipps auf einen Blick:

  • Studentenwohnheime sind aufgrund von Subventionen die günstigste Wohnform
  • Wohngemeinschaften ermöglichen eine Kostenersparnis durch Kostenteilung
  • Eigene Wohnung von Privatpersonen anmieten
  • Wohngeldanspruch prüfen
  • Wohnberechtigungsschein für günstige Sozialwohnungen nutzen
  • Zweitwohnungssteuer berücksichtigen

Mögliche Wohnformen für Studierende

1. Studentenwohnheim

Im Allgemeinen verfügen Studentenwohnheime über verschiedene Arrangements. So reicht das Angebot von Wohngemeinschaften über Einzelzimmer mit Gemeinschaftsküche bis hin zum Einzelappartement. Der größte Anbieter von Studentenwohnheimen ist das Deutsche Studentenwerk. Die Mitpreise für Unterkünfte in Studentenwohnheimen sind regional unterschiedlich. So gehören die Großstädte Westdeutschlands zu den teuersten Gebieten. Generell gilt ein Zimmer in einem Studentenwohnheim jedoch als günstigste Wohnsituation für Studierende, da eine Subventionierung von Bund und Ländern den günstigen Preis ermöglicht.

Tipp: Auch kommerzielle Vermieter arbeiten mit der Bezeichnung „Wohnheim“. Daher sollten Studierende die Angebote gründlich prüfen, um wirklich ein günstiges Zimmer in einem Wohnheim zu erhalten.

+ Studentenwohnheim ist zumeist die günstigste Wohnform für Studierenden

+ Durch teilweise vorhandene (Teil-)Möblierung kann Geld für Inventar gespart werden

– Hohe Nachfrage in Ballungszentren und Großstädten, insbesondere zu Semesterbeginn Tipp: Mindestens drei Monate im Voraus das entsprechende Studentenwerk kontaktieren

2. Wohngemeinschaft

Neben den Wohnheimen ist die verbreitetste Variante das Zusammenleben mit anderen Studierenden in einer Wohngemeinschaft.

+ Kostenersparnis durch Aufteilung aller Nebenkosten sowie Gebühren für Internet und Telefon

+ Ökonomisches Zusammenleben (Gemeinschaftseinkäufe, gemeinsames Kochen, gemeinschaftliche Anschaffung von Elektrogeräten und Inventar) erspart zusätzliche Kosten

+ Aufteilung der Kaution auf alle Mitbewohner möglich

+/- Mietkosten belaufen sich oft auf den gleichen Betrag wie bei einer eigenständig genutzten Wohnung

3. Eigene Wohnung

Dies ist im Allgemeinen die teuerste Alternative. Allerdings ist es durchaus möglich, eine günstige Mietwohnung zu finden. Generell sollten Studierende nicht direkt im Stadtzentrum oder in Szenevierteln nach Wohnungen suchen, da die Mieten dort in der Regel am höchsten sind. Achten Sie darauf, ob Anzeigen von Privatpersonen oder Maklern aufgegeben werden, da bei der Betreuung durch Makler eine Maklerprovision anfällt.

Darüber hinaus sollten Studierende darauf achten, dass Sie bei der Wohnungssuche nicht nur die Kaltmieten einzelner Wohnungen vergleichen, sondern immer die Nebenkosten mit zu berücksichtigen, da es in diesem Bereich große Unterschiede geben kann. Um bei den Nebenkosten zu sparen, ist es zudem hilfreich, die verschiedenen Energieanbieter zu vergleichen, um das günstigste Angebot nutzen zu können.

Damit die Anschaffungskosten für Elektrogeräte und Möbel so gering wie möglich gehalten werden können, sollten Studierende darauf achten, ob die angebotene Wohnung mit einer Einbauküche ausgestattet ist oder sogar über eine Teilmöblierung verfügt. Insbesondere bei privat abzugebenden Wohnungen kann die vorhandene Einrichtung oft zu einem günstigen Preis übernommen werden.

Sollte ein Wohnberechtigungsschein vorliegen oder beantragt werden, gilt es, eine Wohnung zu suchen, die mit einem solchen Schein bewohnt werden kann, um dieses Sparpotenzial auszuschöpfen. Mehr zum Wohnberechtigungsschein lesen Sie im folgenden Abschnitt.

Sparen per Wohngeld und Wohnberechtigungsschein

Neben den aufgezeigten Alternativen können Studierende zusätzlich sparen, wenn Sie einen staatlichen Mietzuschuss in Form von Wohngeld erhalten. In der Regel haben Studierende keinen Anspruch auf Wohngeld, sofern ihr Studium dem Grunde nach mit dem BAföG förderungsfähig ist. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Studierenden auch tatsächlich BAföG erhalten. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen, die es den Studierenden ermöglichen, Wohngeld zu beziehen. Diese Sonderregelungen können in die folgenden drei Bereiche eingeteilt werden:

1. Es besteht dem Grunde nach kein BAföG-Anspruch

  • Die Altersgrenze für die Förderungsfähigkeit durch das BAföG in Höhe von 30 Jahren (35 Jahre bei Masterstudiengängen) ist überschritten
  • Ein Fachrichtungswechsel erfolgte ohne triftigen Grund nach Beginn des 4. Fachsemesters
  • Die geforderten Leistungsnachweise wurden nicht oder nicht rechtzeitig erbracht
  • Die Förderungshöchstdauer wurde überschritten
  • Ein Urlaubssemester wurde beantragt
  • Die Ausbildungsstätte wird nicht durch das BAföG gefördert
  • Es handelt sich um ein Teilzeitstudium
  • Ein Stipendium wird erhalten
  • Ein nicht mit BAföG förderfähiges Zweitstudium wird absolviert

2. Das BAföG wird ausschließlich als Darlehen bezogen

  • Die Studienabschlusshilfe wird bezogen
  • BAföG wird als verzinsliches Bankdarlehen bezogen

3. Es handelt sich nicht ausschließlich um einen Studentenhaushalt

  • Mindestens ein Haushaltsmitglied (Angehörige) hat keinen Anspruch auf BAföG

Ebenfalls günstiger wird die Miete, wenn Studierende eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen. Dies ist mithilfe des Wohnberechtigungsscheins möglich, mit dem eine günstige Sozialwohnung angemietet werden kann. Eine solche Bescheinigung wird in Abhängigkeit der nach dem Wohnraumförderungsgesetz vorgeschriebenen Einkommensgrenze vergeben, welche von den einzelnen Bundesländern individuell angepasst werden kann. Ab der Ausstellung ist der Wohnberechtigungsschein ein Jahr lang gültig und berechtigt den Besitzer zum Bezug einer geförderten Einzimmerwohnung. Mieten Studierende solche Sozialwohnungen an, bezahlen sie zum einen eine deutliche geringere Miete als bei anderen Wohnungen und sind zum anderen vor großen Mieterhöhungen geschützt. Detaillierte Auskünfte zum Wohnberechtigungsschein erteilen die Wohnungsämter der jeweiligen Stadt- bzw. Kreisverwaltungen.

Ein weiterer Hinweis für Studierende ist, dass sie sich gut überlegen sollten, ob der Hauptwohnsitz bei den Eltern belassen werden sollte oder ob dieser in den neuen Studienort verlegt werden muss, da vielerorts eine Zweitwohnungssteuer anfällt. Diese muss gezahlt werden, wenn neben der Hauptwohnung noch eine weitere Wohnung bezogen wird. Da diese Steuer durchschnittlich zehn Prozent der Jahresnettokaltmiete beträgt, sollten Studierende möglichst von einem Zweitwohnsitz am Studienort absehen, um Kosten zu sparen.