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Spartipps für BAföG-Empfänger

Studierende, die Leistungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beziehen, können neben dieser finanziellen Unterstützung weitere Vorteile nutzen. Im Folgenden soll Studierenden ein Überblick gegeben werden, in welchen Bereichen sie als BAföG-Empfänger zusätzliche Kosten einsparen können.

Tipps auf einen Blick:

  • Sozialtarif der Deutschen Telekom nutzen
  • Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen
  • Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen
  • Zuschläge beim Auslandsaufenthalt nutzen

Sozialtarif der Deutschen Telekom nutzen

Beziehen Studierende Leistungen des BAföG, können sie als Privatkunde mit einem Festnetzanschluss der Deutschen Telekom den Sozialtarif erhalten. Bei diesem handelt es sich um eine freiwillige soziale Ermäßigung seitens der Telekom. Sozialtarife werden auf bestimmte Telefonverbindungen und Anschlussarten gewährt, sofern der Anschluss nicht überwiegend gewerblich genutzt wird. BAföG Empfänger und deren Angehörige, die in derselben Haushaltsgemeinschaft leben, erhalten monatlich einen Rabatt von maximal 6,94 Euro.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen

Studierende, die BAföG beziehen und nicht bei ihren Eltern wohnen, können sich von dem Rundfunkbeitrag, der ab 2013 für jeden Haushalt anfällt, befreien lassen. Folglich liegt die monatliche Ersparnis bei derzeit 17,98 Euro. Für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bedarf es eines schriftlichen Antrages inklusive des BAföG-Bescheids. Ebenfalls befreit sind in demselben Haushalt lebende Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner.

Tipp: Befreiungsantrag spätestens zwei Monate nach Erlass des BAföG-Bescheides stellen

Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen

BAföG-Empfänger, die sich selbst beitragspflichtig krankenversichern müssen, können einen entsprechenden Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung beantragen. Durch diesen Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag sind die Kosten der Studierenden für ihre Versicherung fast hundertprozentig gedeckt.

Zuschläge beim Auslandsaufenthalt nutzen

Absolvieren Studierende ein Auslandssemester, können zusätzlich zu den Inlands-Bedarfssätzen spezielle Auslandszuschläge in Anspruch genommen werden. Die folgenden Zuschläge werden, wie die Grundförderung, zur Hälfte als Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss gewährt. Die einzige Ausnahme bildet der Zuschlag für die Studiengebühren, der in voller Höhe als Zuschuss geleistet wird.

  • Zuschuss für Studiengebühren bis zu 4.600 Euro
  • Reisekosten in Höhe von 250 Euro je Hin- und Rückfahrt innerhalb Europas sowie 500 Euro je Fahrt außerhalb Europas
  • Zuschlag für Zusatzkosten bei der Krankenversicherung
  • Auslandszuschläge für höhere Lebenshaltungskosten in Ländern außerhalb der EU und der Schweiz

Tipp: Antrag auf Auslandsförderung mindestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes beim zuständigen Auslandsamt stellen