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Finanztipps für Studierende
Spätestens mit Beginn des Studiums sollten Studierende über ein eigenes Konto verfügen und ihre Finanzen selbst verwalten. Zudem ist die Kenntnis über zusätzliche Einnahmequellen, Kostenersparnispotenziale sowie geeignete Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium, wie beispielsweise Stipendien oder Studienkredite, erstrebenswert, um möglichst viel Geld einsparen zu können. Im Folgenden sollen hilfreiche Tipps gegeben werden, die es den Studierenden ermöglichen sollen, im Bereich Finanzen möglichst geringe Kosten zu haben.
Tipps auf einen Blick
- Verwaltung der eigenen Finanzen durch regelmäßige Buchführung
- Kostenloses Girokonto und Tagesgeldkonto nutzen
- Kindergeld kann auch während des Studiums bezogen werden
- Kosten für das Studium sind steuerlich absetzbar
- Verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium vergleichen
Verwaltung der eigenen Finanzen
Ein genereller Tipp für Studierende ist die Verwaltung der eigenen Finanzen durch regelmäßige Buchführung. Hierfür eignen sich die Nutzung eines Haushaltsbuchs oder von Finanztabellen. Diese können in einem Tabellenkalkulationsprogramm erstellt werden. Hierfür eignet sich beispielweise ein Open-Source-Programm wie Open Office. Darüber hinaus können spezielle Haushaltsbuchprogramme kostenlos im Internet heruntergeladen werden. Das Prinzip hinter den verschiedenen Möglichkeiten ist es, einen Überblick über die eigenen Ausgaben zu schaffen. Denn oftmals wissen Studierende am Ende des Monats nicht eindeutig, wofür sie ihr Geld ausgegeben haben. In das Haushaltsbuch oder die entsprechende Tabelle können Studierende ihre monatlichen Einnahmen, wie zum Beispiel Kindergeld, BAföG oder Einkünfte aus Nebenjobs, sowie ihre Ausgaben eintragen. Anhand dieser Auflistung fällt es leichter, abzuschätzen, wie viel Geld für variable Ausgaben, also solche, die im Vorfeld nicht genau abgeschätzt werden können, zur Verfügung steht. Auch Ausgaben für den Freizeitbereich wie etwa Bekleidung, Lesewerke oder Abendaktivitäten sollten eingetragen werden, um bezüglich des zur Verfügung stehenden Geldes jeweils den aktuellsten Wert zu kennen. Mithilfe einer solchen Verwaltung der eigenen Finanzen erhalten Studierende einen Überblick, wie viel Geld sie für welche Lebensbereiche ausgeben. Zusätzlich können die Studierenden unnötige Ausgaben erkennen und diese in den Folgemonaten reduzieren.
Kostenloses Girokonto und Tagesgeldkonto nutzen
Girokonten inklusive einer EC-Karte erhalten Studierende bei den meisten Kreditinstituten kostenlos. Bei manchen Konten wird zusätzlich eine Kreditkarte kostenlos angeboten. Diese ist für Studierende zwar zumeist nicht so notwendig wie eine EC-Karte, kann jedoch bei bestimmten Transaktionen im Internet und insbesondere während eines Auslandssemesters von Vorteil sein. Da bei dieser Art von Konten keine Kontoführungsgebühren anfallen, besteht ein Sparpotential für Studierende. Zusätzlich bieten manche Banken zur Eröffnung eines kostenlosen Girokontos ein Startguthaben an. Es ist generell empfehlenswert, die Angebote der verschiedenen Kreditinstitute zu vergleichen, um das günstigste Angebot zu erhalten. Für einen solchen Vergleich lassen sich spezielle Websites im Internet finden. Hierzu zählen beispielweise Direktbankvergleich, Testsieger-Konto oder Girokonto-Anbieter.
Neben dem zuvor erwähnten kostenlosen Girokonto bietet sich für Studierende, die einen Nebenjob haben, die Eröffnung eines Tagesgeldkontos an. Hier wird das verdiente Geld mithilfe eines Zinssatzes von bis zu 3,5 Prozent problemlos vermehrt. Bei einem Tagesgeldkonto fallen keine Grundgebühren oder Überweisungskosten für den Inhaber an. Darüber hinaus bieten manche Kreditinstitute ein Startguthaben an. Wie bei einem Girokonto können die Inhaber eines Tagesgeldkontos jederzeit über ihr Geld verfügen. Die erhaltenen Zinsen werden jährlich, quartalsweise oder monatlich ausgezahlt. Zudem ist das Guthaben auf einem Tagesgeldkonto bis 100.000 Euro vor einer möglichen Bankinsolvenz gesichert.
Kindergeld während des Studiums beziehen
Auch während des Studiums können Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld beziehen. Sollten die Studierenden einen Wehr- oder Zivildienst geleistet haben, so kann sich die Anspruchsdauer dementsprechend verlängern. Abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder kann das Kindergeld 184 bis 215 Euro im Monat betragen. Gerade für Studierende ist dies eine wichtige zusätzliche Einnahmequelle. Allerdings müssen diese beachten, dass sie den Kindergeld-Freibetrag von 8.130 Euro nicht überschreiten. In diesen Grundfreibetrag werden neben dem Einkommen auch Bezüge wie Renten, Stipendien und der BAföG-Zuschuss eingerechnet. Bei einer Überschreitung dieses Freibetrages wird das Kindergeld unverzüglich gestrichen. Zudem dürfen Studierende nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich einer Beschäftigung nachgehen, es sei denn, die Beschäftigung wird nur vorrübergehend und für maximal zwei Monate ausgeübt.
Kosten für das Studium steuerlich absetzen
Das in das Studium investierte Geld kann von Studierenden in voller Höhe und gemäß der Festsetzungsfrist für die Einkommenssteuer vier Jahre lang rückwirkend steuerlich abgesetzt werden. So können die Ausgaben als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht machen. Dies bedeutet, dass Studierende ihre im Rahmen des Studiums getätigten finanziellen Aufwendungen als steuerlichen Verlust festschreiben lassen können. Als Verlustvortrag wird dieser ermittelte Verlust in den künftigen Veranlagungszeiträumen fortgesetzt und mit den künftig anfallenden steuerpflichtigen Einnahmen verrechnet. Demzufolge können die getätigten Kosten in voller Höhe mit dem Gehalt der ersten Berufsjahre verrechnet werden, wodurch sich die zu zahlende Einkommenssteuer der ehemaligen Studierenden zu Beginn ihrer Berufstätigkeit erheblich verringert. Als absetzbare Kosten gelten Studiengebühren, Kosten für Nachhilfeunterricht, Fachliteratur, benötigte Arbeitsmittel sowie Fahrten zur Hochschule. Studierende sollten beachten, dass sie sämtliche Belege ihrer Ausgaben aufbewahren und bereits während des Studiums regelmäßig eine Steuererklärung mit Verlustvortrag anfertigen sollten. Haben diese bereits Steuererklärungen abgegeben, so sollten sie prüfen, ob die jeweiligen Steuerbescheide noch offen sind, um die entsprechenden Ausgaben als Verlust zu vermerken.
Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium
Neben dem bereits erwähnten BAföG gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten, das Studium zu finanzieren, wie beispielsweise diverse Stipendien für Studierende, Studienkredite oder das ERASMUS-Programm.
Stipendien werden zumeist leistungsbezogen vergeben. Aber auch politische oder soziale Kriterien können ausschlaggebend sein. Generell werden diese von den verschiedensten Anbietern, wie z.B. Stiftungen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, vergeben.
Studienkredite werden von diversen Kreditinstituten angeboten. Studierende sollten die jeweiligen Konditionen vergleichen, um das beste Angebot zu erhalten.
Tipp: Folgende Faktoren berücksichtigen und vergleichen
- Höhe des Effektivzins
- Beginn der Rückzahlung der Zinsen am besten erst nach Studienabschluss
- Länge der Ruhephase zwischen dem Ende des Studiums und des Rückzahlungsbeginns
- Zinsbindung möglichst auch für die Ruhe- und Rückzahlungsphase
ERASMUS ist das Bildungsprogramm der Europäischen Union für den Hochschulbereich. Studierende können eine finanzielle Unterstützung für je ein Auslandsstudiensemester und ein Auslandspraktikum innerhalb Europas erhalten. Die Aufenthalte sollten eine Dauer von drei bis zwölf Monaten umfassen und werden mit monatlich maximal 300 Euro für das Auslandsstudiensemester und bis zu 400 Euro für das Auslandspraktikum gefördert.