9. Die Förderung

Folgende Formen der Förderung sollen Existenzgründer unterstützen:

1. Der Gründungszuschuss: Der Gründungszuschuss ist besser bekannt unter der Bezeichnung „Ich-AG“. Anspruch auf diese Förderung kann bestehen, wenn ein plausibler Geschäftsplan vorgelegt wird, der Arbeitnehmer mindestens zwölf von den letzten 24 Monaten einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen ist und einige weitere formalen Voraussetzungen erfüllt.

2. Maßnahmen zur Gründungsförderung: Anfängliche Investitionen können sehr umfangreich sein. Dazu gehören z.B. Kosten für den Notar, die Durchführung von ersten Werbemaßnahmen oder die Beschaffung von nötigen Anlagen. Damit all dies möglich ist, werden Darlehen von Bundeskörperschaften zur Verfügung gestellt. Beispielhaft als zwei der wichtigsten Instrumente zur Gründungsförderung zu nennen sind hier das KfW-Startgeld sowie der KfW-Unternehmerkredit. Sie zeichnen sich auf durch vergünstigte Konditionen, wie z.B. Zinsen unterhalb des Marktniveaus, tilgungsfreie Anlaufzeiten sowie das Nicht-Einfordern von tilgbaren Sicherheiten.

3. Gründungswettbewerbe: Bei der Teilnahme an einem Gründungswettbewerb werden von den Existenzgründern die angefertigten Businesspläne eingereicht. Die Geschäftsidee wird dann anhand festgelegter Kriterien von Kapitalgebern und Gutachtern bewertet. Solche Gründungswettbewerbe sind attraktiv, da dem Gewinner viel Aufmerksamkeit innerhalb der Gründerszene zukommt, er zumeist eine Beratung zur Verfeinerung und Weiterentwicklung seine Geschäftsidee erhält und oft Geld- und Sachpreise gewinnt, die bei der Existenzgründung behilflich sind.

Das Bundeswirtschaftsministerium bietet weitere Informationen zur Finanzierung, Förderung, zum Gründungszuschuss, Bankkontakt, EXIST-Gründerstipendium sowie zu Bürgschaften und Sicherheiten.