Stichtag für Kautionsversicherung der VHV rückt näher: Bürgschaftsanträge bei der VHV einreichen!
Das Jahr neigt sich langsam dem Ende zu. Dies beutetet auch, dass der Stichtag für die Kautionsversicherung heranrückt. Beim Einbuchen von Bürgschaftsaufträgen müssen Fristen eingehalten werden.
Wenn Bürgschaftsaufträge noch in dem Geschäftsjahr 2013 eingebucht werden sollen, müssen diese der VHV spätestens am 13. Dezember 2013 vorliegen. Bedacht werden sollte also, dass Aufträge mit verspätetem Einfang gegebenenfalls nicht mehr garantiert in diesem Jahr eingebucht werden können.
Hintergrund Kautionsversicherung: In diversen Branchen ist es gängig, dass Auftraggeber von ihren Auftragnehmern bestimmte Sicherheiten erwarten. So kann das Risiko, dass der Auftragnehmer etwa insolvent wird, damit den Auftrag nicht oder nur unvollständig erfüllt und so seinen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten nicht nach kommt, für den Auftraggeber minimiert werden.