Haftpflichtversicherung: Optimaler Versicherungsschutz für Tagesmütter

Viele Eltern möchten ihre Kinder durch liebevolle Hände betreut wissen um gleichzeitig ihren Beruf weiter ausüben zu können: So entschließen sich mehr und mehr Väter und Mütter dazu, eine Tagesmutter zu engagieren. Zuletzt waren 42.000 Tagesmütter in Deutschland für 124.000 Kinder aktiv.

Im Juli dieses Jahres hat der Bundesgerichtshof ein neues Urteil dazu gefällt. Das Gesetz definiert nun, das Tagesmütter ein Gewerbe oder einen Beruf ausüben, wenn sie für die Betreuung der Kinder in ihrer eigenen oder angemieteten Wohnung einen Lohn erhält. Welche Konsequenzen hat dieser Umstand für Tagesmütter im Rahmen von Versicherungsschutz und Haftung?

Tagesmütter können laut Gesetz für alle Schäden ihrer minderjährigen Tageskinder zur Verantwortung gezogen werden, vorausgesetzt, dass eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. Dies bezieht sich auf Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Wird beim Spielen beispielsweise ein Dreirad beschädigt, gilt die Haftungspflicht genauso wie wenn ein anderes Kind verletzt wird.

In vielen privaten Haftpflichtversicherungen ist die Tätigkeit als Tagesmutter bereits integriert und somit abgesichert. Durch das neue Urteil wird an diesem Schutz nichts geändert. Vielmehr sind auch eine Verkehrssicherungspflicht und ein Schutz für Mietsachschäden mit eingeschlossen. Voraussetzung für das Greifen der Versicherung ist aber der Ausgangspunkt der Definition der Tätigkeit als Tagesmutter: Die Betreuung der Kinder in der eigenen bzw. angemieteten Wohnung. Sollte dies nicht der Fall sein ist eine separate Berufshaftpflichtversicherung sicher sinnvoll.