Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung

Schnell kann es im privaten, aber auch im beruflichen Alltag zu Streitigkeiten z.B. im Rahmen von Straf- oder Bußgeldverfahren, Vertragsabschlüssen oder bezüglich Arbeitsangelegenheiten kommen. Der Versicherungsschutz einer Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung unterstützt und sichert Sie ab bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen. Dieser gilt für den privaten und beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers unter der Voraussetzung, dass dieser keiner gewerbliche, berufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit bis zu einem im Vertrag festgelegten Gesamtumsatz ausübt. Auch der Lebens- bzw. Ehepartner sowie die minderjährigen Kinder und volljährige, unverheiratete Kinder in der Ausbildung können in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen werden, solange dieser ebenfalls die genannten Voraussetzungen erfüllt.

Was ist versichert?

Je nach Versicherer und Leistungsangebot werden u.a. folgende Leistungen angeboten:

  • Schadenersatzrechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Arbeitsrechtsschutz
  • Sozialgerichtsrechtsschutz
  • Steuerrechtsschutz vor Gerichten
  • Standes- und Disziplinarrechtsschutz
  • Strafrechtsschutz
  • Beratungsrechtsschutz in den Bereichen Familien- und Erbrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz

So trägt die Versicherung, je nach Vertragsbedingungen, beispielsweise Kosten des Rechtsstreites wie Anwaltskosten, Gerichtskosten, Zeugengelder, Kosten für einen eigenen Sachverständigen, Reisekosten und Gerichtsvollzieherkosten im Rahmen der im Vertrag ausgewiesenen Versicherungssumme.

Was ist u.a. nicht versichert?

  • Konflikte, die aus einer vorsätzlich begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit entstehen
  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter (hier tritt die Haftpflichtversicherung ein)
  • Streitigkeiten zwischen dem Versicherungsnehmer und Personen, die in der gleichen Versicherungspolice mitversichert wurden
  • Konflikte, die in einem Zusammenhang mit der Finanzierung, Planung, Errichtung oder dem Umbau von Immobilien entstehen

Weitere wichtige Informationen:

Kommt es zu Rechtsstreitigkeiten, die aus gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit resultieren, die einen im Vertrag festgelegten Gesamtumsatz überschreiten, kann der Rechtsschutz nicht in Anspruch genommen werden.

Es sollte erfragt werden, ob der Versicherungsschutz deutschland-, europa- oder weltweit gilt.

Auch Senioren bzw. Rentner können eine Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung abschließen. Hier beschränkt sich der Berufsrechtsschutz jedoch auf die betriebliche Altersvorsorge und geringfügige, nebenselbstständige Beschäftigungsverhältnisse, beihilferechtliche Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen und Ruhestandsbezüge.

Ebenfalls können sich Selbstständige durch einen zuverlässigen Rechtsschutz absichern. Lebens- und Ehepartner, die nicht selbstständig tätig sind, können wiederum in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen werden. Rechtsschutz wird dabei für den privaten Bereich sowie für Tätigkeiten im Rahmen einer nichtselbstständigen Tätigkeit geboten. Bei freiberuflichen, selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeiten besteht kein Anspruch auf Rechtsschutz.

 

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