Private Krankenzusatzversicherung

Die private Krankenzusatzversicherung ist eine ergänzende Absicherung für gesetzlich Versicherte. Sie ist vollkommen unabhängig von der Höhe des Einkommens und der Art des Beschäftigungsverhältnisses. Da unterschiedlichste Bereiche abgedeckt werden, richtet sich die private Krankenzusatzversicherung insbesondere an diejenigen gesetzlich Versicherten, die Wert auf einen optimalen Versicherungsschutz über dem gesetzlichen Leistungsniveau legen.

Zusätzlich versicherbare Bereiche

Folgende Bereiche können grundsätzlich privat zusatzversichert werden:

Ambulante Heilbehandlung: Hierunter fallen Leistungen, deren Kosten von gesetzlichen Krankenkassen nur teilweise oder gar nicht erstattet werden (u. a. Vorsorgeuntersuchungen, Heilpraktikerbehandlungen, Sehhilfen, Kuren, Arznei- und Verbandsmittel, Hilfs- und Heilmittel).

Stationäre Heilbehandlung: Sie erhalten im Krankenhaus eine Versorgung auf „Privatpatienten“-Niveau (u. a. freie Krankenhauswahl, Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, Erstattung der stationären Zuzahlung).

Zahnärztliche Behandlung: Versicherbar sind Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nur vermindert oder gar nicht erstattet werden (u. a. Zahnersatz, Inlays, Implantate, Kieferorthopädie).

Krankenhaustagegeld: Das Krankenhaustagegeld ist eine vereinbarte Geldsumme, die während eines Aufenthaltes im Krankenhaus pro Tag für besondere Aufwendungen zur Verfügung steht (u. a. Erstattung gesetzlicher Zuzahlungen im Krankenhaus, Erstattung von Besuchskosten für die Familie, von Kinderbetreuungskosten sowie von Kosten für eine Haushaltshilfe).

Krankentagegeld: Tritt Arbeitsunfähigkeit im Zuge einer Krankheit oder eines Unfalls ein, kann der damit verbundene Verdienstausfall mit Hilfe des Krankentagegeldes kompensiert werden. Eine Krankentagegeldversicherung bietet dabei für Selbstständige potenziell einen höheren Mehrwert als für Arbeitnehmer. Während für diese bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet ist, können Selbstständige auch ohne festen Arbeitgeber bereits ab dem 1. Tag eventuelle finanzielle Schwierigkeiten durch das Krankentagegeld abwenden.

Pflegezusatzversicherung: Die gesetzliche Pflegeversicherung gewährleistet nur eine Grundversorgung bei Eintritt des Pflegefalls. Da meist jedoch wesentlich höhere Kosten abgedeckt werden müssen, so etwa für die Unterbringung in einem Pflegeheim, kann die Pflegezusatzversicherung in Form von Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherungen die finanziellen Aufwendungen erheblich reduzieren.

Auslandsreisekrankenversicherung: Ereignen sich im Rahmen einer privaten oder beruflichen Auslandsreise akute Krankheits- bzw. Unfälle, stellt eine private Auslandsreisekrankenversicherung die Versorgung im jeweiligen Reiseland sicher (u. a. Übernahme der Behandlungskosten, Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland, Erstattung der Überführungskosten).

Beachtenswertes im Falle eines Versicherungsabschlusses

Aus den einzelnen versicherbaren Bereichen ergeben sich nicht nur viele Kombinationsmöglichkeiten, sondern auch ein großes Tarifspektrum. Für eine sinnvolle Eingrenzung hat sich ein unabhängiger Angebotsvergleich als hilfreiches Instrument etabliert. Bei Interesse daran klicken Sie hier:

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Wie auch bei der Krankenvollversicherung ist außerdem anzuraten, im Vorfeld des Abschlusses einer privaten Zusatzversicherung die sondierten Angebote zu überprüfen. Auf Folgendes sollte dabei besonders Wert gelegt werden:

  • auf die Bilanzkennzahlen als betriebswirtschaftliche Bezugsgrößen
  • auf die Beitragsentwicklung in der Vergangenheit
  • auf die Anzahl der vorhandenen Tarifwerke

Für den in Preis und Leistung bestmöglichen Versicherungsschutz ist nicht zuletzt auch das persönliche Anforderungsprofil ausschlaggebend. Um weder über- noch unterversichert zu sein, empfiehlt sich daher eine stichhaltige Analyse der aktuellen sowie künftig gewünschten Absicherung.