Private Altersvorsorge

Als private Altersvorsorge werden alle kapitalgedeckten Sparmöglichkeiten, die ein Mensch während seines Arbeitslebens bespart und im Rentenalter ausgezahlt bekommt, bezeichnet.

Der „Generationenvertrag“ gibt vor, dass unser Rentensystem auf einem Umlageverfahren beruht, bei dem die aktuellen Rentenbeträge durch die Einzahlungen der jüngeren Arbeitnehmer finanziert werden. Dieser Vertrag wird auf Dauer nicht eingehalten werden, da die Geburtenzahlen sinken und das durchschnittliche Lebensalter steigt. Landläufig ist bekannt, dass momentan beschäftigte Arbeitnehmer im Alter eine zu geringe Rente erhalten werden. Interessanterweise schätzt die Mehrheit der Bevölkerung die Höhe der eigenen, späteren Rente viel zu hoch ein. Jeder zweite Mann wird weniger als 1.050 € Rente erhalten, jede zweite Frau sogar weniger als 450 €. Auch wird oft nicht bedacht, dass die Kaufkraft der Rente durch die Inflation im Laufe der Jahre verringert wird. Nach Aussage des Bundesarbeitsministeriums wird das durchschnittliche Rentenniveau bis zum Jahr 2025 um ca. zehn Prozent sinken.

Ergänzungen zur gesetzlichen Rentenversicherung

Daher ist neben der gesetzlichen Vorsorge, also dem Einzahlen von Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung während des Erwerbslebens, eine zusätzliche Absicherung für das Alter zu empfehlen. Um abgesichert zu sein, ist vor allem eine private Vorsorge sehr sinnvoll. Da die staatliche Absicherung zumeist nicht ausreicht, ist jeder durch die private Altersvorsorge selber für seine Zukunft verantwortlich. Auch die Deutsche Rentenversicherung rät regelmässig allen Arbeitnehmern zu einer zusätzlichen Privatvorsorge.

Folgende Möglichkeiten der zusätzlichen privaten Altersvorsorge über Versicherungen haben Sie:

  • Riester-Rente: Diese private Altersvorsorge ist die hochmögliche durch den Staat geförderte Vorsorge, die ausserdem steuerliche Vorteile bietet. Sie zahlen einen bestimmten Betrag, der abhängig von Ihrem Einkommen ist. Der Staat beteiligt sich an Ihrem Sparvertrag durch Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage). Dieses Konzept eignet sich besonders für Angestellte.
  • Rürup-Rente: Die Rürup-Rente wird auch „Basis-Rente“ genannt und ist ebenfalls eine Form der staatlich geförderten, privaten Altersvorsorge. Hier hat der Vertragsinhaber den Vorteil, dass Beiträge steuerlich absetzbar sind. Die Steuerpflicht verlagert sich in das Rentenalter. Auch ist es möglich, flexible Zuzahlungen zu leisten. Besonders zu empfehlen ist diese Art der Vorsorge für Selbstständige und Besserverdiener.
  • Private Rentenversicherung: Durch den Abschluss einer privaten Rentenversicherung erhalten Sie durch die Zahlung eines festgelegten Betrages ab Beginn der Rente eine lebenslange, monatliche Rente. Oft gibt es zudem die Möglichkeit, zu Ihrem Rentenbeginn eine sogenannte Kapitalauszahlung auszuwählen. Auch größere Einmalzahlungen als Anlage in der Rentenversicherung sind möglich.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Alterseinkünftegesetz: Alterseinkünftegesetz

Wie die Sparprodukte aus steuerlicher Hinsicht behandelt werden, können Sie in unserer Vergleichstabelle ablesen: Altersvorsorge aus steuerlicher Sicht

Auch gibt es die Möglichkeit der betriebliche Altersversorgung durch den Arbeitgeber. Hier werden per Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Invalisität, Alter und/oder Tod zusagt.