Pflegetagegeldversicherung

Bei der Pflegetagegeldversicherung handelt es sich um eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Pflegefall. Hierfür wird mit dem Versicherer ein fester Geldbetrag vereinbart, der dann für jeden Pflegetag ausgezahlt wird, um anfallende Kosten für die ambulante oder stationäre Pflege besser abdecken zu können. Die Pflegetagegeldversicherung ist eine freiwillige Ergänzung zur obligatorischen Pflegeversicherung.

Hintergrund: Potenzielle Versorgungslücken

Sowohl für alle gesetzlich wie auch privat Krankenversicherten ist die Pflegeversicherung Pflicht. Während die gesetzlich Krankenversicherten automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV) versichert sind, müssen privat Krankenversicherte eine private Pflegepflichtversicherung (PPV) abschließen.

Die Leistungen, welche die GPV und PPV bieten, reichen jedoch oft nicht aus, um eine Pflege im notwendigen bzw. gewünschten Maß umsetzen zu können. Die Folge ist, dass zur Finanzierung von Pflegeleistungen unter Umständen auf die Ersparnisse des Betroffenen oder sogar auf das Vermögen der Kinder zurückgegriffen werden muss. Um das zu vermeiden oder zumindest teilweise abzuwenden, ist eine Pflegetagegeldversicherung sinnvoll. Diese steht jedem offen, seien es gesetzlich oder privat Krankenversicherte.

Tarifvarianten: Statisch vs. flexibel

Die Pflegetagegeldversicherung hält zwei Tarifvarianten bereit, die je nach Situation unterschiedlich empfehlenswert sind:

  • Statische Tarife (Staffelung): Das vereinbarte Pflegetagegeld entspricht dem Betrag, der gezahlt wird, wenn dem Betroffenen die Pflegestufe III (also die höchste) zugesprochen wurde. Für die Pflegestufen I und II wird dagegen nicht das volle Pflegetagegeld gezahlt, sondern nur ein prozentualer Anteil. Man spricht in diesem Fall von Staffelung ausgehend von der Pflegestufe III, beispielsweise in dieser Form: 100 % des Pflegetagegeldes bei Pflegestufe III, 50 % bei Pflegestufe II, 25 % bei Pflegestufe I.
  • Flexible Tarife (modularer Aufbau): Statt nur ein Pflegetagegeld zu vereinbaren, wird hier für jede Pflegestufe ein separates Pflegetagegeld festgelegt. Generell sind beliebige Kombinationen denkbar. Allerdings muss das Pflegetagegeld für die nächsthöhere Stufe immer auch höher ausfallen als das Pflegetagegeld für die jeweils niedrigere Stufe. Es ist demnach nicht möglich, etwa ein kleineren Betrag für Pflegestufe III zu wählen als für Pflegestufe II.

Statische Tarife bieten sich in der Regel für Personen an, die später nicht häuslich, sondern im Pflegeheim versorgt werden möchten. Flexible Tarife haben wiederum den Vorteil, bereits ab der Pflegestufe I ein angemessen hohes Pflegetagegeld beziehen zu können, um zum Beispiel eine umfassendere häusliche Pflege zu ermöglichen.

Tarifkalkulation: Relevante Faktoren

Wie hoch letztlich der monatlich zu zahlende Beitrag für die Pflegetagegeldversicherung ausfällt, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Höhe des vereinbarten Pflegetagegeldes
  • Alter des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses
  • Geschlecht des Versicherungsnehmers
  • aktueller Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers

Zur Erläuterung: Bezüglich des Alters lässt sich sagen, dass jüngere Versicherungsnehmer einen deutlich niedrigeren Beitrag zahlen. Der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung muss somit nicht erst in späteren Lebensphasen zu einem Thema werden, zumal auch in jüngeren Jahren bereits der Pflegefall eintreten kann. Der Faktor „Geschlecht“ wird ab dem 21.12.2012 hinfällig. Ab da gelten die so genannten Unisex-Tarife, die für Frauen wie für Männer je nach Tarif dieselben Beitragshöhen vorsehen. Gibt es bezüglich des Gesundheitszustandes Risikomerkmale, sollte ein Risikozuschlag, welchen der Versicherer erhebt, einkalkuliert werden.

Leistungsanspruch: Pflegestufe als Voraussetzung

Um das vereinbarte Pflegetagegeld zu erhalten, muss die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen werden. Diese wird vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt und hat eine Einteilung in eine der Pflegestufen zur Folge.

Versicherungsabschluss: Was im Vorfeld bedacht werden sollte

Die Pflegetagegeldversicherung ist Bestandteil der privaten Pflegezusatzversicherung und kann folglich auch nur bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Aus diesem Grund gilt es, für den Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung diejenigen Dinge zu berücksichtigen, die auch für den Abschluss jeder anderen privaten Zusatzversicherung oder einer privaten Vollversicherung relevant sind. Prüfen Sie bei den in Frage kommenden Versicherern insbesondere:

  • die dem Tarif zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen
  • die Bilanzkennzahlen
  • die Beitragsentwicklung in der Vergangenheit
  • die Anzahl vorhandener Tarifwerke

Bei Fragen oder sonstige Anliegen können Sie sich jederzeit an uns wenden. Klicken Sie dazu auf den nachstehenden Button.

Kontakt aufnehmen