Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung zählt neben der Elektronikversicherung zu den wichtigsten Formen des technischen Versicherungsschutzes für ein Unternehmen. In der Entstehungsphase einer Immobilie sind Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile durch die Versicherung abgesichert. Das gilt sowohl für Roh- und Ausbau, als auch für An- und Umbauten, Modernisierungen oder Sanierungen eines Gebäudes.

Was ist in den Versicherungsschutz eingeschlossen?

Die Versicherung sichert den Unternehmer oder Auftraggeber gegen unvorhergesehene Risiken ab. Solche unvorhergesehenen Risiken können sein: unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- oder Materialfehler, Planungs- oder Berechnungsfehler, Naturereignisse wie Regen, Sturm oder Hagel oder Diebstahl eingebauter Materialien. Einwirkung durch Dritte, wie beispielsweise Vandalismus zählen ebenfalls dazu.

Was ist nicht versichert?

Ausgeschlossen ist jedoch, wenn jahreszeitlich angemessene Witterungsbedingungen einen Einfluss haben, ebenso wie Lagerungsschwund bei Baumaterialien oder Schäden an Baugeräten und Fahrzeugen. Im Versicherungsvertrag ist in der Regel explizit aufgeführt, welche Schäden nicht in den Versicherungsschutz fallen. Einzelleistungen von z.B. Dachdeckern und Elektrikern sind ebenfalls nicht versicherbar.

Eine Bauleistungsversicherung ist sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer möglich. Im Folgenden lesen Sie, wie zwischen den einzelnen Bauvorhaben unterschieden wird und welche Kriterien speziell auf Unternehmen zutreffen hinsichtlich Versicherungsumfang, Versicherungsbedingungen und Entschädigungszahlungen.

Zwischen welchen Bauvorhaben wird unterschieden?

Bauvorhaben im Sinne einer Bauleistungsversicherung werden wie folgt unterschieden:

  • Gebäude eines allgemeinen Hochbaues, welches ein Mehr- oder Einfamilienhaus, ein Büro- oder Geschäftshaus oder Werkhallen sein können
  • Man unterscheidet des weiteren zwischen Tiefbauten wie Kanalisations- oder Straßenbauten
  • Weitere Bauten sind Ingenieursbauten wie Türme, Brücken oder Tunnel.

Versicherungsbedingungen

Bei Hochbauten läuft der Versicherungsvertrag auf den Auftraggeber bzw. Bauherrn.
Für die Tief- und Ingenieursbauten werden in der Regel Versicherungsverträge von Unternehmen oder Arbeitsgemeinschaften abgeschlossen. In diesem Fall gelten die „Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen“.

Diese allgemeinen Bedingungen haben folgende Bestandteile:

  1. Alle im Versicherungsschein eingezeichneten Bauleistungen sind versichert inklusive der Baustoffe und Bauteile sowie der Hilfsbauten und Hilfsbaustoffe
  2. Sofern Baugrund und Bodenmassen Bestandteil der Bauleistungen sind oder dies nicht anders vereinbart ist, sind sie ebenfalls versichert.
  3. Nicht versichert sind Baugeräte einschließlich Zusatzeinrichtungen, Ausrüstungen, Ersatzteile, Kleingeräte und Handwerkzeuge, Vermessungs-, Werkstatt-, Prüf-, Labor- und Funkgeräte, Signal- und Sicherungsanlagen, Baubüros, Baubuden, Magazine, Gerätewagen, Fahrzeuge aller Art sowie Akten, Zeichnungen und Pläne.

Für die in der Regel nicht versicherten Dinge aus Punkt 3 muss eine separate Versicherung abgeschlossen werden. Ausnahme sind speziell getroffene Vereinbarungen in einem Vertrag einer Bauleistungsversicherung.

Versicherte Gefahren

Im Rahmen einer Bauleistungsversicherung sind auch unvorhergesehene Gefahren im Vertrag eingeschlossen. Dazu zählen auftretende Schäden durch Beschädigungen oder Zerstörungen, sofern diese vom Versicherungsnehmer nicht vorhergesehen werden konnten, auch nicht mit einem speziellen Fachwissen.

Nicht versicherte Gefahren sind Mängel der versicherten Bauleistungen, Verluste versicherter Sachen, z.B. durch Diebstahl sowie Schäden an Metall, Glas- und Kunststoffoberflächen dies kann aber separat über Klauseln vereinbart werden.

Eine Entschädigung wird auch dann nicht geleistet, wenn gegen Regeln der Technik verstoßen oder zumutbare und notwendige Schutzmaßnahmen nicht getroffen wurden.

Versicherungssumme und Umfang der Entschädigung

Die Bauleistungsversicherung wird für die Dauer der Bauzeit geschlossen und zählt somit als eine kurzfristige Versicherung. Umfang der Entschädigung beläuft sich auf die Kosten, die der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um den Zustand wieder herzustellen, der vor dem Auftreten des Schadens bestand. Sollte ein Totalschaden bestehen, übernimmt das Versicherungsunternehmen die Materialkosten in Höhe des Zeitwertes.

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