Berufshaftpflichtversicherung Architekten und Ingenieure

Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure bietet eine Absicherung für die typischen Haftungsrisiken des jeweils versicherten Berufsbildes. Der Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung für freiberufliche Architekten und Ingenieure umfasst gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter aus Schäden, die auf Verstöße oder Unterlassungen in der Ausübung der beruflichen Tätigkeit zurückgehen. Versichert sind dabei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.

Die Berufshaftpflichtversicherung versichert nicht nur den Architekten oder Ingenieur als Versicherungsnehmer, sondern auch dessen Betriebsangehörige, für die er laut §§ 278, 831 BGB einzustehen hat.

Nachhaftung bei der Berufshaftpflichtversicherung Architekten und Ingenieure

Eine Besonderheit der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure liegt in der Nachhaftung. Da Schäden an Bauwerken oftmals erst Jahre nach ihrer Verursachung sichtbar werden, werden die Versicherungsfälle entsprechend häufig erst sehr spät gemeldet. Für den Schadensausgleich ist jeweils die Absicherung zu dem Zeitpunkt der Schadensverursachung, nicht des Sichtbar-Werdens des Schadens, relevant. Die gesetzliche Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt mitunter bis zu 30 Jahre. Die konkreten Bedingungen für die Nachversicherung hängen im Einzelfall von dem Zeitpunkt der Schadensmeldung und den Vereinbarungen hinsichtlich der Nachhaftung bei Vorgängerverträgen ab. Bei einem Versichererwechsel sowie bei der Änderung bestehender Verträge, insbesondere die Versicherungssumme betreffend, sollte das Thema Nachhaftung stets im Blick behalten werden.

Was sollte bei dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung beachtet werden?

Bei dem Neuabschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure sollte insbesondere der Tätigkeitsumfang, der in dem Versicherungsvertrag beschrieben wird, sorgfältig geprüft werden.  Bei Architekten und Bauingenieuren stellt sich oft die Frage welche Bereiche der HOAI abgedeckt werden. Sind es z.B. nur planerische Aufgaben oder aber wird auch die schadenträchtige Bauüberwachung durchgeführt. Der Versicherungsnehmer sollte dem Versicherer vorab alle Tätigkeiten explizit nennen, die er im Zusammenhang mit seinem Beruf ausübt, denn versichert werden können nur die Tätigkeiten, die dem Versicherer bekannt sind.

Bei der Wahl der Versicherungssumme sollte ebenfalls mit größter Sorgfalt vorgegangen werden. In der Regel werden zwei Versicherungssummen festgelegt, eine für Vermögens- und Sachschäden und eine meist deutlich höhere für Personenschäden. Um die richtige Deckungssumme zu ermitteln, sollte von dem größtmöglichen Schaden ausgegangen werden. Die Summe sollte ausreichen, um diesen Schaden zu decken. Meist liegt die Gesamtleistung aus der Versicherung für alle Schäden eines Jahres bei der doppelten Versicherungssumme.

Sie benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure? Lassen Sie sich von uns unterstützen und fordern Sie über das Kontaktformular einen Experten-Vergleich an.

Vergleich anfordern

 

 

 Glossar