Versicherungsschutz für Menschen mit Behinderung

Wenn es um das Abschließen eines Versicherungsschutzes für Menschen mit Behinderung geht, tauchen aufgrund von speziellen Vorschriften und Regelungen zumeist diverse Fragen und Problematiken auf. So kann es beispielsweise passieren, dass ein Schaden durch einen Menschen mit Behinderung verursacht wird und die Versicherung eine Schadensbehebung z.B. im Rahmen einer Unfallversicherung ablehnt, da die Vertragsbedingungen ungeeignet formuliert wurden. In einem anderen Fall fordert der Staat unerwartet bei der Sterbegeldversicherung einen Teil der Sozialhilfe zurück. Trotz Deliktsunfähigkeit und damit fehlender Haftung, etwa bei geistig behinderten Menschen, entsteht im Schadensfall ein psychischer und moralischer Druck auf die Angehörigen oder Betreuungspersonen, den Ansprüchen des Geschädigten gerecht zu werden. All diese Fälle werfen die Frage nach einem bedarfsgerechten Versicherungsschutz für Menschen mit Behinderung auf.

Im Folgenden werden Erklärungen zu den häufigsten Fragestellungen und Besonderheiten gegeben, die im Rahmen des Abschluss eines solchen Versicherungsschutzes auftauchen. Die wichtigsten Versicherungssparten und -produkte werden vorgestellt und dabei aufgezeigt, inwieweit sich diese als sinnvoll oder aber verzichtbar darstellen. Auch was es im Rahmen der Vertragsgestaltung zu beachten gibt, soll thematisiert werden. Als zusätzliche Informationsmöglichkeit, werden die Themen „Versicherungsschutz auf Reisen“ (Auslandskranken-, Reisegepäck- und Reiserücktrittkostenversicherung) und „Versicherungsschutz über eine betreuende Einrichtung“ geboten. Weiterhin sollen die Begriffe der „Geschäftsfähigkeit“ und der „Deliktsfähigkeit“ erläutert werden. Tipps und Hinweise sollen die folgenden Texte zu einem unabhängigen Ratgeber machen.

Folgende Versicherungssparten und passende Zusatzinformationen werden vorgestellt:

Für Menschen mit Behinderungen gibt es wie für alle Menschen Rechte aber auch Pflichten. Die daraus resultierenden möglichen Risiken sollten abgesichert werden. Um Risiken minimieren zu können, ist für jeden Menschen ein leistungsstarker Versicherungsschutz zu empfehlen. Neben den Leistungen, die die gesetzliche Sozialversicherung bietet, können weitere Möglichkeiten der Absicherung in Anspruch genommen werden, die durch die private Versicherungswirtschaft angeboten werden. So kann Menschen mit Behinderung einen möglichst lückenfrei Versicherungsschutz geboten werden, um die speziellen Risiken von Betroffenen optimal abdecken zu können.